Der Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde. So ruft die Stadt Bad Neustadt die Menschen, die zwischen den Jahren 1965 und 1970 geboren sind auf, ihn bis spätestens 19. Januar umzutauschen. Gemeint sind die rosa Papierführerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden. Zuständig für die Beantragung ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Hauptwohnsitzes. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Die neuen EU-Führerscheine sind 15 Jahre gültig und die Fahrerlaubnisklassen werden 1 zu 1 übernommen.
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