Schweinfurt – Mit Allgemeinverfügung vom 16.11.2020 verbot die Stadt Schweinfurt das Abbrennen von handelsüblichem Silvesterfeuerwerk im Kernbereich der Schweinfurter Innenstadt. Grund war der Schutz des denkmalgeschützten Alten Rathauses. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf und damit auch für den Jahreswechsel 2023/24.
Die Stadtverwaltung weist deshalb darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (handelsübliches Silvesterfeuerwerk wie Knaller, Raketen, Böller etc.) am 31.12.2023 und am 01.01.2024 ganztätig in folgendem Bereich verboten ist:
Markt, Rückertstraße bis einschließlich der Einmündung Linsengasse, Brückenstraße bis einschließlich der Einmündung Judengasse, Metzgergasse zwischen Spitalstraße und einschließlich der Kreuzung Judengasse, Judengasse zwischen Brückenstraße und einschließlich der Kreuzung Metzgergasse (einschließlich Platz hinter dem Rathaus), Rathausinnenhof.
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