Beantragung von Briefwahlunterlagen und Briefabstimmungsunterlagen
Schweinfurt – Am Sonntag, 08.10.2023 finden bayernweit die Wahlen zum Bayerischen Landtag und zu den Bezirkstagen statt.
In der Stadt Schweinfurt sind rund 38.000 Wahlberechtigte aufgerufen, Ihre Stimmen abzugeben. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, erhalten bis 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung mit der Post. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie beim Bürgeramt einen Wahlscheinantrag (= Beantragung von Briefwahlunterlagen) stellen:
• Dazu kann der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt (an die Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt) oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen werden dann an die Adresse des Wahlberechtigten geschickt.
• Der Antrag kann auch ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte auch die auf der Wahlbenachrichtigung oben rechts abgedruckte Wählerverzeichnis-Nr. angeben.
• Auch online können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Dazu bitte den Antrag unter www.schweinfurt.de oder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung verwenden.
• Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich ab 11.09.2023 im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt beantragt werden. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird jedoch dringend geraten, die Briefwahlunterlagen auf einem der oben genannten Wege zu beantragen.
Gleichzeitig findet in der Stadt Schweinfurt am 08.10.2023 ein Bürgerentscheid zum geplanten Versorgungszentrum im Stadtteil Oberndorf statt.
Diese Abstimmung ist getrennt von den beiden Wahlen durchzuführen. Stimmberechtigte, die in das Bürgerverzeichnis der Stadt Schweinfurt eingetragen sind, erhalten bis 14.09.2023 eine Abstimmungsbenachrichtigung mit der Post. Auch hier kann das Stimmrecht durch Briefabstimmung ausgeübt werden. Dazu muss jedoch ein weiterer, von den Wahlen gesonderter Antrag auf Ausstellung eines Abstimmungsscheines (= Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen) gestellt werden:
• Dazu kann ebenfalls der Vordruck auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung ausgefüllt und unterschrieben zurückgeschickt (an die Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt) oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefabstimmungsunterlagen werden dann an die Adresse des Stimmberechtigten geschickt.
• Der Antrag kann ebenso ohne Vordruck schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht jedoch telefonisch) bei der Stadt Schweinfurt, Bürgeramt, Markt 1, 97421 Schweinfurt, E-Mail: wahlen@schweinfurt.de gestellt werden. Dabei sind Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnr., Postleitzahl, Ort) anzugeben; bitte auch die auf der Abstimmungsbenachrichtigung oben rechts abgedruckte Bürgerverzeichnis-Nr. angeben.

• Auch online können Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Dazu bitte den Antrag unter www.schweinfurt.de oder den eigenen QR-Code auf der Abstimmungsbenachrichtigung verwenden.

• Die Briefabstimmungsunterlagen können wiederum persönlich ab 11.09.2023 im Bürgerservice der Stadt Schweinfurt beantragt werden. Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird jedoch dringend geraten, die Briefabstimmungsunterlagen auf einem der oben genannten Wege zu beantragen.
Es wird gebeten, die Wahlschein- und Abstimmungsscheinanträge jeweils möglichst frühzeitig zu stellen. Briefwahl- bzw. Briefabstimmungsunterlagen können bei der Stadt Schweinfurt nur bis zum Freitag, 06.10.2023, 15:00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Sonntag, 08.10.2023, 15:00 Uhr, beantragt und abgeholt werden.
Wer für einen anderen einen Wahl- bzw. Abstimmungsschein beantragt oder abholt, muss beim Bürgeramt gleichzeitig eine schriftliche Vollmacht der/des Stimmberechtigten vorlegen.
Die Briefwahl- bzw. Abstimmungsunterlagen beinhalten für die Landtags- und Bezirkswahl einen roten Wahlbriefumschlag, für den Bürgerentscheid einen grünen Abstimmungsbriefumschlag, die jeweils getrennt voneinander kostenlos über die Deutsche Post AG zurück an die Stadt Schweinfurt geschickt oder in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefe müssen am Sonntag, 08.10.2023, spätestens 18:00 Uhr bei der Stadt Schweinfurt eingegangen sein.

Quelle: Stadt SCHWEINFURT

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