Rund 266.000 Euro als erstattungsfähige Kosten vorläufig in Aussicht gestellt
Würzburg (ruf) – Die Regierung von Unterfranken hat dem Bezirk Unterfranken die fachliche Genehmigung für den Pendelschutz an den Fenstern des Bestandsgebäudes Haus J (Forensik) am Bezirkskrankenhaus Werneck erteilt. Dafür wurden vorläufig rund 266.000 Euro als erstattungsfähige Kosten in Aussicht gestellt.
In den drei Geschossen des bestehenden Gebäudes J am Standort Werneck soll an allen für Patienten frei zugänglichen Räumen und in den Patientenzimmern vor den jeweils schmalen Öffnungsflügeln ein Pendelschutz angebracht werden. Der Pendelschutz dient dazu, dass Gegenstände nicht von Fenster zu Fenster weitergereicht werden können. Es ist geplant eine Nachrüstung für insgesamt 98 Fensterelemente mit 188 schmalen Öffnungsflügeln durchzuführen. Zusätzlich soll an der Vergitterung des Patientenhofes im EG ein Pendelschutz angebracht werden.
Die notwendigen Investitionskosten der Maßnahme werden vom Freistaat Bayern aus Haushaltsmitteln des Zentrums Bayern Familie und Soziales – Amt für Maßregelvollzug nach Maßgabe des Prüfungsergebnisses durch Einzelzuweisung erstattet. Rechtsgrundlage für die Förderung ist Artikel 53 Abs. 2 Satz 2 des Bayerischen Gesetzes über den Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie der einstweiligen Unterbringung (BayMRVG).
Quelle: Regierung von Unterfranken