Schweinfurt – Die seit 06. August 2020 in Kraft gesetzte Förderungsrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Begrünung von Gebäuden, Freiflächen und Entsiegelungsflächen der Stadt Schweinfurt soll Eigentümer dabei unterstützen, einen Beitrag für das Kleinklima der Stadt Schweinfurt zu leisten.
Dabei bieten begrünte Freiflächen nicht nur Vorteile für die Allgemeinheit, sondern auch für den Einzelnen: Begrünte Freiflächen mildern Temperaturextreme und binden gleichzeitig Staub und Schadstoffe. Werden Freiflächen wie Vorgärten, Innenhöfe oder Gärten abwechslungs-, struktur- und artenreich angelegt, bieten sie Lebensraum für viele Tiere und stellen zugleich eine attraktive Umgebung für uns Menschen dar.
Die Stadt Schweinfurt fördert Dach- und Fassadenbegrünung, die Entsiegelung befestigter Flächen mit einer entsprechenden Begrünung, das Pflanzen von Bäumen sowie die Anlage naturnaher Blühflächen, soweit diese ohne eine entsprechende Verpflichtung vorgenommen werden.
Die Stadt Schweinfurt wirbt daher dafür, das Förderprogramm „Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen“ rege zu nutzen, damit zahlreiche zusätzlichen Grünflächen das Stadtbild von Schweinfurt in Zukunft prägen.
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