Aufgrund der aktuell anhaltenden Trockenphase herrscht eine erhöhte Gefahr für Wald- und Vegetationsbränden. Um die Brandgefahr einzudämmen, hat die Stadt Bad Kissingen eine Allgemeinverfügung erlassen, welche ab Samstag, den 24. Juni in Kraft tritt und bis einschließlich 31.08.2023 gilt. Sofern die allgemeine Wetterlage eine Aufhebung der Verfügung zulässt, könnte die Verfügung auch früher aufgehoben werden.
Dieses Vorgehen ist auf Hinweis des Landratsamtes und in Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Kissingen erfolgt. Somit werden offene Feuerstellen, wie bspw. Lagerfeuer oder auch Feuer, welche genutzt werden um Essen zuzubereiten, untersagt. Dies betrifft auch offenes Feuer in hierfür angelegten Feuerstellen.
Das Grillen auf öffentlichen Flächen in den hierfür vorgesehenen Grillgeräten, auf hierfür ausgewiesenen Plätzen, ist weiterhin zulässig, wobei auch hier sicherzustellen ist, dass abgebrannte Grillkohle nach dem Grillen sicher entsorgt und abgelöscht wird, um auch hier die Brandgefahr zu minimieren.
Das Grillen auf privaten Grundstücken bleibt erlaubt.
Alle Details können direkt in der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Diese findet man online unter www.badkissingen.de/news oder kann im Rathaus im Amt für Öffentliche Sicherheit und Ordnung eingesehen werden.
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