Schweinfurt: Plädoyers im Prozess um Einsturz bei Brückenbau möglich
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Die Beweisaufnahme ist zäh, die Verteidiger nehmen den Sachverständigen in die Zange: Dennoch will das Gericht in dem Prozess um die tödlichen Folgen eines Brückeneinsturzes in Unterfranken nun möglichst bald zum Ende kommen.
Schweinfurt (dpa/lby) – Fast sieben Jahre nach dem Einsturz einer im Bau befindlichen Autobahnbrücke in Unterfranken könnte in dieser Woche der erste Strafprozess dazu enden. Aus Sicht der zuständigen Kammer am Landgericht Schweinfurt ist es denkbar, dass am Dienstag (9.00 Uhr) die Plädoyers gehalten werden. Ein Urteil in der Sache wäre je nach Verfahrensverlauf dann an diesem Mittwoch möglich. Langwierige Befragungen des gerichtlich bestellten Bausachverständigen durch die Angeklagten und deren Verteidiger sowie eine Reihe angekündigter Beweisanträge hatten den Prozess verlängert.
Die Staatsanwaltschaft wirft zwei 49 und 65 Jahre alten Prüfingenieuren fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Ein weiterer 59 Jahre alter Prüfingenieur steht wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen und fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht. Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten (51) wurde wegen der Erkrankung seiner Verteidigerin abgetrennt und muss neu beginnen.
Am 15. Juni 2016 waren Teile der im Bau befindlichen Schraudenbach-Talbrücke der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) eingestürzt – beim Betonieren versagte eine Gerüststütze. Etliche Bauarbeiter wurden mehr als 20 Meter in die Tiefe gerissen. Ein 38 Jahre alter Vater zweier Kinder starb. 14 weitere Menschen wurden verletzt, 3 davon lebensgefährlich, 6 schwer.
Der Gutachter hatte vor allem fehlende Teilberechnungen zur Tragfähigkeit der eingestürzten Konstruktion bemängelt. Die Angeklagten selbst sehen die Schuld dagegen bei den beteiligten Baufirmen und gehen von Ausführungsfehlern der Bauleute aus.