Ausnahmebewilligung für Händler
Würzburg/Mainfranken – Auch dieses Jahr erlaubt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) den Verkauf von Blumen am Muttertag. Eine entsprechende Ausnahmebewilligung für Sonntag, 14. Mai 2023, wurde erlassen.
Blumenverkaufsstellen können am Muttertag 2023 bis zu maximal vier Stunden zwischen 8:00 Uhr und 12:00 Uhr öffnen. Sie sind jedoch nur dann von der Allgemeinverfügung des StMAS erfasst, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Anteil von Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 Prozent beträgt. Im Übrigen bleiben alle gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Beschäftigung an Sonntagen von der Ausnahmebewilligung unberührt.
Die Allgemeinverfügung zur befristeten Ausnahmebewilligung für Ladenschlusszeiten für den 14. Mai 2023 wurde im Bayrischen Ministerialblatt bekannt gegeben. Sie ist auf der Verkündungsplattform der Staatsregierung einsehbar: www.verkuendung-bayern.de
Quelle: IHK Würzburg-Schweinfurt