Unter dem Vorsitz von Herrn Landrat Thomas Bold (Landkreis Bad Kissingen) hat sich der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes der Region Main-Rhön in seiner Sitzung am 21.3.2023 erneut intensiv mit dem Thema Windenergie auseinandergesetzt.
Die Region Main-Rhön ist bei der Festlegung von geeigneten Flächen für die Windenergie auf einem guten Weg. Der Bund hat Bayern vorgegeben, bis 2027 1,1 % der Regionsfläche für Windenergieanlagen (WEA) auszuweisen. Bis 2032 sind es 1,8 % der Fläche. Umsetzen müssen das die Regionalen Planungsverbände. Das erste regionale Teilflächenziel hat die Region bereits jetzt erreicht, da bereits seit 2014 1,7 % der Regionsfläche als Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet Windenergie ausgewiesen ist.
Die Region hatte bereits im letzten Jahr beschlossen, das Windenergiekonzept anzupassen, mit dem Ziel, möglichst viel Windenergie zu ermöglichen.
In der heutigen Sitzung hat die Regionsbeauftragte Frau Mattern die Grundlagen hierfür vorgestellt. Der Planungsausschuss verständigte sich auf die Methodik und einen Kriterienkatalog, um zunächst eine Suchkulisse für geeignete Vorranggebiete zu ermitteln. Hierfür wurden mehr als 50 Einzelkriterien, beispielsweise erforderliche Siedlungsabstände, die Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes, der Landschafts- und Denkmalpflege und des Trinkwasserschutzes, der Umzingelungsschutz, die Windhöffigkeit bis hin zu Aspekten der Flugsicherung und des Militärs, in das Konzept einbezogen, um letztlich menschen-, raum- und landschaftsverträgliche Vorranggebiete finden zu können. Noch offen gelassen wurden insbesondere artenschutzfachliche und militärischen Belange, da diese zuvor auf Bundes- bzw. Landesebene geregelt werden müssen.
Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Umgang mit den Landschaftsschutzgebieten. Angesichts des inzwischen gesetzlich vorgegeben überragenden öffentlichen Interesses am Ausbau der Windenergie sollen nunmehr auch die bisher ausgeschlossenen großflächigen LSGs von Rhön und Haßberge sowie Steigerwald in die Suchkulisse einbezogen werden. In den Fokus sollen dabei vorbelastete Bereiche und Flächen mit besonderer Eignung genommen werden. Naturschutzfachlich besonders wertvolle Bereiche, wie Naturschutz- und Natura-2000-Gebiete sowie die landschaftlich hochwertigsten Bereiche sollen aber tabu bleiben.
Im nächsten Schritt wird auf der Grundlage des Kriterienkatalogs eine Suchkulisse für geeignete Windenergiegebiete ermittelt. Ziel ist es, möglichst umfassend die bestehenden Gebiete im Regionalplan zu sichern und zu überprüfen, ob bestehende Vorbehaltsgebiete zu Vorranggebieten aufgestuft werden und bestehende Gebiete eventuell arrondiert werden können. Darüber hinaus können auf Wunsch der Gemeinden in Abstimmung mit den Landkreisen Vorschläge für neue Windenergiegebiete innerhalb der Suchkulisse geprüft werden. Dafür wird allen Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen in den einzelnen Landkreisen zeitnah die Methodik und der Kriterienkatalog samt Fachkarten vorgestellt. Im Anschluss werden dann die Gespräche mit den interessierten Kommunen beginnen.

Quelle: Landratsamt Bad Kissingen

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