Nachdem sich in der vergangenen Woche der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt mit der aktuellen Situation im Umgriff des „Schmitt Mary Hauses“ befasst hatte und auch der Landesdenkmalrat in seiner vergangenen Sitzung das weitere Vorgehen erörtern konnte, hat das Staatliche Landratsamt am 30. Januar 2023 die Abbrucharbeiten für das Anwesen freigeben.
Mit den Abbrucharbeiten der beiden betroffenen Häusern mit der jeweiligen Anschrift „An der Wandelhalle 2“ und „An der Wandelhalle 2A“ wurde heute um 10:00 Uhr begonnen.
Quelle: Landkreis Rhön-Grabfeld