Das städtische Ordnungsamt weist darauf hin, dass die Berechtigungsausweise der Bewohnerparkregelung für Bewohner im Prinzregentenviertel mit Ablauf des 31.01.2023 ihre Gültigkeit verlieren.
Es wird darum gebeten, sich zwecks Neuausstellung mit dem Ordnungsamt, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 2 in Verbindung zu setzen. Die Parkausweise können
ab 16.01.2023 beim städtischen Ordnungsamt beantragt werden.
Bei der Antragstellung sind zum Nachweis der Berechtigung die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher KFZ-Schein), der Personalausweis bzw. die Meldebescheinigung und der abgelaufene Parkausweis mitzubringen.
Der Parkausweis hat eine Gültigkeit von 2 Jahren.
Die Gebühr in Höhe von 60,00 € können Sie im Ordnungsamt bar oder bequem mit der EC-Karte bezahlen.
Quelle: Stadt Bad Kissingen