Foto: Symbolfoto © Christian Licha
Das Landratsamt Rhön-Grabfeld hat in den Gemeinden Burglauer und Niederlauer durch öffentliche Bekanntmachung Überschwemmungsgebiete, welche durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen ermittelt wurden, vorläufig gesichert. Auf die betreffende Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Rhön-Grabfeld vom 21.12.2022 sowie auf die ortsübliche Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden Burglauer und Niederlauer wird verwiesen.
Die entsprechenden Unterlagen können im Landratsamt Rhön-Grabfeld – Wasserrecht – Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt a. d. S. und in der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. S., Goethestraße 1, 97616 Bad Neustadt a. d. S. während der üblichen Dienstzeiten sowie über den Internetauftritt des Landratsamtes Rhön-Grabfeld (https://www.rhoen-grabfeld.de/themen/umwelt/wasser, Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“) bzw. über die Internetauftritte der betroffenen Kommunen eingesehen werden.
Quelle: Landratsamt Rhön Grabfeld