Jeder „Weihnachts-Euro“ ist willkommen: Wenn die Preise steigen, wird ein dickeres Portemonnaie gebraucht. Das Weihnachtsgeld kommt da gerade recht – wenn es kommt. Die Gewerkschaft NGG unterstützt Beschäftigte in der Lebensmittel- und Gastro-Branche, damit sich beim Lohn-Bonus was tut. Foto: NGG | Alireza Khalili
NGG rät Beschäftigten zum Weihnachtsgeld-Check im Kreis Haßberge
Der Countdown zum Jahresende läuft – und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Haßberge sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt – zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Ibo Ocak von der NGG-Region Unterfranken. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.

Insbesondere für die rund 5.440 Menschen, die im Landkreis Haßberge laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Ocak. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.

Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Ibo Ocak. Die NGG-Region Unterfranken informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: (0931) 150 86-0 oder region.unterfranken@ngg.net.

Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Ocak. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.

Quelle: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Unterfranken

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