Landkreis Haßberge erlässt Allgemeinverfügung: Verbot von Geflügelschauen und intensivierte Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in jeder Geflügelhaltung
Nachdem bereits im Oktober erste zusätzliche Seuchenschutzmaßnahmen in Bayern (Einschränkung der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe) getroffen wurden, sind jetzt Weitere notwendig. Grund dafür ist die Ausbreitung der Geflügelpest. Seit Oktober steigt die Anzahl der Ausbrüche in Bayern. Auch Unterfranken (Landkreis Miltenberg) ist mit bisher drei Geflügelhaltungen betroffen.
Laut Einschätzung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 16. November 2022 ist in Bayern das Risiko der Ausbreitung von HPAIV bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel aufgrund der Seuchenausbrüche bei gehaltenen Vögeln und der dynamischen HPAI-Situation in Deutschland und Europa aktuell hoch.
Daher sind zum Schutz einer Infektion der gehaltenen Vögel ab sofort folgende Maßnahmen notwendig:
Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel oder sonstigen gehaltenen Vögeln, ausgenommen Tauben, sind verboten.
Tierhalter haben Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen zu intensivieren, dazu zählen beispielsweise die konsequente Betriebshygiene (Schutzkleidung incl. Schuhwerk nur für den Geflügelbestand, Schadnagerbekämpfung, Hygieneschleuse mit Handreinigung und Desinfektionsmöglichkeit).
Große Wildvögel (u. a. Gänsevögel, Greifvögel, Hühnervögel) dürfen nicht gefüttert werden.
Die detaillierten Maßnahmen sind in der gültigen Allgemeinverfügung (https://www.hassberge.de/landratsamt-hassberge/amtsblatt.html ) nachzulesen.
Der Seuchenschutz geht alle an. Bricht die Geflügelpest in einer Haltung aus, so muss der gesamte Bestand getötet werden. Dazu kommt die Einrichtung von Sperrbereichen rund um den Ausbruchsort, in denen das Geflügel weiteren Einschränkungen unterliegt. „Infektionen sind dramatisch für die Tiere, da diese dann sterben oder getötet werden müssen, und belastend für die Menschen, deren Vögel getötet werden. Es entstehen hohe wirtschaftliche und mitunter nicht behebbare emotionale Schäden“, so das Veterinäramt Haßberge. Daher der eindringliche Appell an jeden, der Geflügel hält, ab dem ersten Huhn, sich an die Maßnahmen zu halten.
Darüber hinaus werden im Rahmen eines Monitorings weiterhin tot aufgefundene wilde Wasservögel und Greifvögel auf eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus hin untersucht. Funde können zu den üblichen Betriebszeiten beim Veterinäramt angemeldet werden.
Weitere Infos und die aktuelle Lage unter www.lgl.bayern.de; www.hassberge.de; www.fli.de
Quelle: Landratsamt Haßberge