Die allgemeine Entwicklung auf dem Energiemarkt macht sich auch für die Kunden der Stadtwerke Schweinfurt bemerkbar. Zum 1. Januar 2023 steigen die Preise sowohl beim Strom als auch beim Erdgas an. Um die Auswirkungen für die Verbraucher zu minimieren, wurden von der Bundesregierung Preisbremsen für Strom und Erdgas auf den Weg gebracht. Zusätzlich gibt es beim Erdgas staatliche Unterstützung in Form der „Dezember-Soforthilfe“.
Seit Anfang des Jahres verläuft die Entwicklung der Energiepreise höchst dynamisch. Der Großhandelsmarktpreis für Erdgas hat sich vervielfacht. Ein ähnlicher Verlauf ist beim Strom erkennbar. Der Großhandelspreis für Strom und Erdgas erreichte Ende August seinen Höhepunkt. Zu diesem Zeitpunkt lagen die Bezugspreise der Versorgungsunternehmen rund zehnmal so hoch als noch vor der Energiekrise. Ursache dafür war zunächst die Belebung der globalen Wirtschaft nach der Pandemie, maßgeblich jedoch der Krieg in der Ukraine und die daraus resultierende Drosselung von Gas-, Kohle- und Öllieferungen aus Russland.
„Aufgrund der strukturierten und vorausschauenden Beschaffungsstrategie konnten wir bislang größere Kostensprünge für unsere Bestandskunden vermeiden. Um die Versorgung weiter zu sichern, mussten wir zu den derzeit geltenden Konditionen auf dem Markt beschaffen, was sich auf die Preise auswirkt“, berichtet Anja Binder, Bereichsleiterin Vertrieb und Energieeinkauf der Stadtwerke Schweinfurt GmbH.
Der Preisanstieg für Tarifkunden in unseren Sonderprodukten Gas beträgt rund 85 Prozent. In der Grundversorgung, in der die Preise 2022 bereits unterjährig an das Marktniveau angepasst worden sind, beträgt der Preisanstieg lediglich circa 6 Prozent. Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent sowie der Entfall der ursprünglich geplanten Gasbeschaffungsumlage wirken sich zwar dämpfend auf die Kosten aus, können eine Erhöhung jedoch nicht verhindern – nicht zuletzt, weil gleichzeitig die Netznutzungsentgelte ansteigen. Auf diese Preisbestandteile haben die Stadtwerke keinen Einfluss.
„Wir wissen genau, welche Belastung dies darstellt. Da hilft auch die Gewissheit wenig weiter, dass von der Gesamtsituation sämtliche Energieversorger und deren Kunden in ganz Deutschland betroffen sind. Erfreulicherweise wurden vonseiten der Bundesregierung bereits Entlastungen durch eine Preisbremse für Gas angekündigt“, so Anja Binder weiter.
Kostenentlastung Erdgas: Übernahme des Dezemberabschlags
Als Soforthilfe übernimmt der Bund den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme für private sowie kleine und mittlere gewerbliche Kunden. Dementsprechend werden die Stadtwerke den Abschlag für Gas und Wärme nicht abbuchen. Kunden, die ihre Abschläge überweisen, können auf den Überweisungsvorgang im Dezember für Gas und Wärme verzichten. Dies ermöglicht eine vorläufige Entlastung von den gestiegenen Energiekosten. Weitere Informationen finden die Kunden der Stadtwerke unter faq-dezember-soforthilfe-im-gas-und-warmebereich.pdf (bmwk.de).
Bei der nächsten Jahresabrechnung für Gas und Wärme wird der so genannten Entlastungsbetrag gutgeschrieben. Dieser wird beim Gas gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Basis der im Dezember 2022 gültigen Preise im Kundentarif und einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose (Stand: September 2022 oder früher) errechnet. Bei Wärme richtet sich der Entlastungsbetrag nach dem Abschlag vom September 2022 zzgl. einem Aufschlag von 20 Prozent.
Diese Entlastung wird in den meisten Fällen etwas niedriger sein, als der berechnete Dezemberabschlag. Beide Werte, Entlastungsbetrag und ausgesetzter Dezemberabschlag, werden auf der Jahresrechnung transparent ausgewiesen und verrechnet. 
Entwicklung beim Erdgas hat Folgen auf Strompreis
Der Preisanstieg in unseren Tarifkunden-Sonderprodukten Strom beträgt rund 60 Prozent. In der Grundversorgung, in der die Preise 2022 bereits unterjährig an das Marktniveau angepasst worden sind, beträgt der Preisanstieg lediglich circa 4 Prozent.
Die Ursachen für den steigenden Strompreis unterscheiden sich zwar von denen beim Erdgas, haben jedoch genau da ihren Ursprung. Schließlich sind die Erdgas- und Strompreise über den Energiemarkt eng miteinander verknüpft, da eine nicht unwesentliche Menge Gas zur Stromerzeugung eingesetzt wird.
Analog zum Gas hat die Regierung Unterstützung mittels einer Preisbremse angekündigt. Sobald es Details zu den geplanten staatlichen Maßnahmen mit Blick auf die genaue Umsetzung gibt, werden die Stadtwerke ihre Kunden umgehend informieren.
Fragen rund um die Themen Energieversorgung beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Schweinfurt gerne von Montag bis Freitag in den Kundencentern am Roßmarkt (Montag – Donnerstag, 09:00 – 16:30 Uhr, Freitag 09:00 Uhr – 15:00 Uhr) sowie in der Bodelschwinghstraße 1 (Montag – Donnerstag, 08:00 – 16:00 Uhr, Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr) in Schweinfurt.
Außerdem stehen wir Ihnen von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr über die Kunden-Hotline 09721 931-400 sowie online im Live-Chat oder mittels Video-Konferenz unter www.stadtwerke-sw.de oder per
E-Mail: kundenservice@stadtwerke-sw.de zur Verfügung.

Quelle: Stadtwerke Schweinfurt GmbH

Werbung