Bildunterschrift: Dr. Dirk Vogel (Oberbürgermeister), Oliver Brunner (Eigentümer), Gaby Paul (Betreiberin) und Sebastian M. Bünner (Wirtschaftsförderer) vor dem neuen Pop Up Store in der Innenstadt. Foto: Mario Selzer

Die Stadt Bad Kissingen hat den ersten Pop Up Store offiziell übergeben. Es handelt sich dabei um das bereits in der Fußgängerzone ansässige Geschäft Antiques & Decoratives in der Kirchgasse 11, welches nun seine Geschäftsräume durch die Förderung erweitert hat.
Für insgesamt 12 Monate kann die Betreiberin Gaby Paul nun den Pop Up Store nutzen, um größere restaurierte, ausgefallene Möbelstücke und Unikate an den Mann und die Frau zu bringen. Vor der nun erfolgten Neunutzung war bis Mitte des Jahres nahezu 20 Jahre das Architektenbüro Wogebau in den Räumlichkeiten ansässig.
Neben dem nun eröffneten Pop Up Store in der Kirchgasse werden in den nächsten Wochen und Monaten weitere Ladenlokale durch das Förderprogramm reaktiviert werden. Zudem ist im Herzen der Fußgängerzone für das Frühjahr 2023 eine Galerie der Künstlergruppe ART97688 geplant, in deren Räumlichkeiten auch ein Co Working Space integriert werden soll, welches Selbstständige und Freiberufler stunden- oder tageweise anmieten können.
Ein Förderprogramm macht es möglich
Das Förderprogramm „Sonderfonds: Innenstädte beleben“ des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde aufgrund der Pandemie im Rahmen der Städtebauförderung aufgelegt. Die Stadt Bad Kissingen hat sich auf das Förderprogramm beworben und eine Förderzusage über 75.000 Euro erhalten inkl. eines städtischen Eigenanteils von 15.000 Euro (20%).
Das Förderprogramm hat zum Ziel, leerstehende Ladenlokale zu reaktivieren und nachhaltig zu beleben. Zudem soll die Aufenthaltsqualität und die Angebotsvielfalt in der Innenstadt erhöht werden. Die Stadt Bad Kissingen kann nun im Zuge dessen leerstehende Ladenflächen anmieten und vergünstigt weitervermieten. Im besten Fall ist das jeweilige Geschäftsmodell so erfolgreich, dass die Betreiber des jeweiligen Pop Up Stores nach dem Förderzeitraum einen privatwirtschaftlichen Vertrag mit dem Eigentümer schließen.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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