Netzwerktreffen „Häusliche Gewalt im Landkreis Rhön-Grabfeld“
Im Netzwerk “Häusliche Gewalt im Landkreis Rhön-Grabfeld” treffen sich jährlich Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, dem Familiengericht und aus dem Beratungs- und Hilfebereich, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Frauen und Männern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, Unterstützung zu bieten. Damit Konflikte nicht in gewalttätiges Handeln eskalieren, wollen sie Hilfestellung geben, Konflikte durch Gespräch, Diskussion, Vereinbarung von Kompromissen zu lösen, kurz: Konstruktive Formen der Konfliktlösung zu finden. Je nach Situation sind unterschiedliche Formen der Unterstützung notwendig: Frauen, die Gewalt erfahren, finden oft nur im Frauenhaus Sicherheit vor den Partnern. Deutschlandweit wurden im Jahr 2020 etwa 150.000 Opfer häuslicher Gewalt in der Kriminalstatistik gezählt, 80 % davon waren Frauen. Dabei ist mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen, denn nicht alle Frauen, und auch nicht alle Männer, die Gewalt erfahren, zeigen ihren Partner oder ihre Partnerin an. Im Bereich der Polizeiinspektion Schweinfurt wurden im Jahr 2021 insgesamt 558 Fälle häuslicher Gewalt polizeibekannt. In 80 % der Fälle ging die Gewalt vom Mann aus. In 36 % der Fälle mussten ein oder mehrere Kinder mit ansehen, wie die Mutter geschlagen wurde, oder vergewaltigt wurde, wie die Mutter schreit, wimmert oder verstummt, sie erleben sich allein und ohnmächtig, haben aber gleichzeitig das Gefühl, ihre Mutter schützen zu müssen.
Landrat Thomas Habermann dankte den Teilnehmenden bei der Begrüßung im Landratsamt für deren Einsatz in den jeweiligen Aufgabenbereichen. Wenn Sie auch nur ein Kind vor traumatischen Erfahrungen bewahren, ist das jeden Einsatz wert” lautete seine Einschätzung zur erfolgreichen Netzwerkarbeit im Landkreis Rhön-Grabfeld und nahm dabei Bezug auf den Impulsvortrag „Kinder im Fokus – partnerschaftliche Gewalt und ihre Folgen“ von Diplom-Sozialpädagoge Michael Reinhart vom Amt für Jugend und Familie.
Eine Trennung in der Beziehung ist statistisch gesehen die gefährlichste Zeit für Betroffene von Häuslicher Gewalt. Die Istanbul-Konvention betont, dass in allen Verfahren die Sicherheit von Gewalt betroffener Frauen und Kinder mit Vorrang berücksichtigt werden muss. Gerade im Rahmen von Gerichtsverfahren entstehen jedoch oft erneute und bedrohliche Gefahrensituationen. Gewalttätige Vorfälle seien bei Entscheidungen über das Besuchs- und Sorgerecht zu berücksichtigen, wobei bei der Ausübung des Besuchs- und Sorgerechts „die Rechte und die Sicherheit des Opfers oder der Kinder“ nicht gefährdet werden dürfen.
Dabei ist wichtig zu sehen, dass als “Gewalt” nicht nur Ohrfeigen, Faustschläge und Tötung anzusehen sind, sondern auch Bedrohungen mit dem Messer, Beleidigungen und Demütigungen, Kontaktverbote, der Entzug von Zugriff auf das Bankkonto, oder die Weigerung, Geld für den Einkauf von Lebensmitteln für die Familie zur Verfügung zu stellen. Zunehmend bedeutsamer wird nach den Erfahrungen von Sabine Dreibholz und Beate Erhart aus demFrauenhaus Schweinfurt auch die Gewaltausübung durch digitale Kontrolle über Handyortung. Das Gewaltschutzgesetz nimmt Schutzmaßnahmen für die bedrohte Person in den Blick. Das Polizeiaufgabengesetz bietet die Möglichkeit, im Rahmen einer polizeilichen Sofortmaßnahme den schädigenden Akteur für maximal zwei Wochen vom Tatort zu verweisen. In dieser Zeit kann die oder der Betroffene nach Möglichkeiten Ausschau halten, wie es weitergehen soll.
Aus dieser Sichtweise ergeben sich Fragen für die Ausübung der elterlichen Sorge: Ist das Leitbild der gemeinsamen kooperativen Elternschaft noch aufrechtzuerhalten, wenn die Beziehung der Sorgeberechtigten von Gewalt und Dauerkonflikten geprägt ist? Diplom-Sozialpädagoge Michael Reinhart hat die Erfahrung, dass “die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts und die Durchführung des Umgangs sogar konfliktverschärfend wirken können und sich damit negativ auf das Kindeswohl auswirken können”. Für das Familiengericht ist esdeshalb in vielen Fällen sehr schwierig, gute Entscheidungen zu treffen. Neben Kontakt- und Annäherungsverbot ist es wichtig, der gewalttätig gewordenen Person Hilfen zu bieten, konstruktive Konfliktlösungsfertigkeiten zu erlernen.
Als Organisatorin des Treffens dankte Gleichstellungsbeauftragte Ilona Sauer für den intensiven Erfahrungsaustausch und informierte über den digitalen Fachtag, den die Landesarbeitsgemeinschaft der bayerischen Gleichstellungsstellen (LAG) im Dezember fürFachkräfte ausrichtet, die in die Umsetzung der Istanbul-Konvention involviert sind am Familiengericht und Strafgericht, bei der Polizei, im Jugendamt und im Beratungs- und Hilfebereich. Für das Netzwerk „Häusliche Gewalt im Landkreis Rhön-Grabfeld“ soll der Frankfurter Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung von Umgang für Kinder, die häusliche Gewalt durch den umgangsberechtigen Elternteil erlebt haben, ein Anhaltspunkt für die weitere Zusammenarbeit zum Wohl der betroffenen Familien sein.

© Erhard Scholl, Vorsitzender des Vereins für Männer contra Gewalt e.V./
Ilona Sauer Landratsamt

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