Die Regierung von Unterfranken hat der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön (Landkreis Rhön-Grabfeld) insgesamt 118.300 Euro für die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF 10 (anteilig 100.300 Euro) und eines Mehrzweckfahrzeugs MZF (anteilig 18.000 Euro) für die Freiwillige Feuerwehr Bischofsheim i. d. Rhön bewilligt. Durch diese Beschaffungsmaßnahmen werden bei der Freiwilligen Feuerwehr Bischofsheim i. d. Rhön ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 mit Baujahr 1992 und ein Mehrzweckfahrzeug MZF mit Baujahr 1997 ersetzt.
Ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF 10 ist ein Löschfahrzeug mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 1.000 Litern und einer feuerwehrtechnischen Beladung sowie einer festgelegten Standard-Zusatzbeladung Hilfeleistung für eine Gruppe, bestehend aus neun Einsatzkräften. Es dient überwiegend zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen von technischen Hilfeleistungen. Es bildet mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit. Die maximal zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs beträgt 14.000 kg. Daneben kann das Fahrzeug auf Wunsch noch mit Zusatzbeladungssätzen, ausgerichtet nach örtlichen Erfordernissen, ausgestattet werden.
Das Mehrzweckfahrzeug ist vorwiegend zur Errichtung einer Führungsstelle sowie zum Transport von Mannschaft und Gerät bestimmt. Es muss eine Feuerwehrstaffel von sechs Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmännern sowie eine feuerwehrtechnische Mindestausrüstung aufnehmen können. Außerdem müssen für den universellen Einsatzzweck dieses Fahrzeugs noch ein Transportraum und die Massenreserve zum Transport von zusätzlichem Gerät von mindestens 200 kg vorhanden sein. Für das Mehrzweckfahrzeug werden serienmäßige Kleintransporterfahrgestelle mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 4.000 kg verwendet.
Die staatliche Förderung erfolgt aus Mitteln der Feuerschutzsteuer im Rahmen des vom Bayerischen Landtag beschlossenen Staatshaushalts mit Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Quelle: Pressestelle Regierung Unterfranken