Der Main zählt als wichtige „Transportstraße“ für den Güter- und Personenschiffverkehr. Doch nicht nur als Wasserstraße,
sondern auch zur Freizeitgestaltung, wird der „Mee“ von Stand-Up-Paddlern, Schlauchboot-, Jet Ski-,
Motorboot-Fahrern und Schwimmbegeisterten genutzt.

Die Würzburger Wasserschutzpolizei meldet in diesem Zusammenhang vermehrt die Sichtung exotischer Tierarten und
Fabelwesen, auf welchen Erholungssuchende wie auch Feiernde zu Wasser treiben. Damit diese besonderen Exemplare nicht
vom Aussterben bedroht werden, sind wichtige Verhaltensregeln zu beachten und zu befolgen, um die Sicherheit auf dem Main
für alle zu gewährleisten.

Für Schwimmer, Fabelwesen-Reiter und Personen die sich mit verschiedensten Gegenständen in die Fluten begeben
gilt:
• Verbot 100 m ober- und unterhalb von Wehr-/Schleusenanlagen einschl. Schleusenvorhäfen, Kraftwerksanlagen, Hafeneinfahrten
und Brücken
• 50 m ober- und unterhalb von Schiffsliegeplätzen, Parallelhäfen, Anlegestellen
• So verhalten, dass ein in Fahrt befindliches Fahrzeug nicht den Kurs ändern oder die Geschwindigkeit herabsetzen muss
• Verbot näher als 300 m vor und 30 m seitlich an vorbeifahrenden Fahrzeugen schwimmen bzw. heranschwimmen (hier ist
bei großen Gütermotor- und Fahrgastkabinenschiffen dessen Sichtschatten, Sog- und Wellenschlag zu beachten)
• Für Wasserski oder Wassermotorräder ausgewiesene Strecken nicht mehr als 10 m vom Ufer entfernt schwimmen bzw.
baden (auch zu beachten innerhalb solcher Strecken der Sog- und Wellenschlag und somit die Verletzungsgefahr am Ufer;
deshalb die Überlegung komplett darauf zu verzichten in solchen Bereichen zu schwimmen bzw. zu baden)
Für Ruderer/SUP gilt:
• Grundsätzlich zur eigenen Sicherheit so dicht wie möglich am Ufer entlang fahren (auch hier Sog- und Wellschlag der
Berufsschifffahrt zu beachten); dabei auf Fischer am Ufer achten
• Zickzack Kurs vor allem bei größerem Verkehrsaufkommen ist zu vermeiden
• Beachte: Toter Winkel kann bei der Berufsschiff fahrt bis zu 250 m sein
• Fahren bei Nacht; Beachte: Beleuchtung nach Binnenschiff fahrtstraßen-Ordnung
• Promillegrenze liegt wie im Straßenverkehr bei 0,5. Bei auffälliger Fahrweise oder Gefährdung auch bereits ab 0,3
Promille.
• sich über die Verkehrsregeln und Schifffahrtzeichen kundig machen
Für Fahrzeug mit Motorantrieb gilt: (wichtig auch erlaubnisfreie motorisierte Fahrzeuge bis 11,03 kW bzw. 15 PS)
• Promillegrenze wie im Straßenverkehr
• Ab 3 PS benötigt das Fahrzeug ein Kleinfahrzeugkennzeichen + dazugehörigen Ausweis
• Verkehrsregeln und Schifffahrtzeichen kundig machen und beachten
Verhaltensregeln am Uferbereich:
Der Uferbereich fällt unter den Bereich „Betriebsgelände der Wasser- u. Schifffahrtsverwaltung des Bundes“
Als Anhaltspunkt ist das der Bereich vom Ufer aus bis zum nächsten Schotter-/Radweg
• In diesem Bereich ist es verboten sein Fahrzeug zu parken bzw. abzustellen; Grund hierfür ist die mögliche Beschädigung des Untergrundes

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Fazit: Bei so vielen verschiedenen Möglichkeiten, die Bundeswasserstraße Main zu nutzen und die
hierfür bestehenden Regeln zu beachten, ist die wichtigste Regel die gegenseitige Rücksicht
aufeinander. Bei Missachtung drohen Buß- und Verwarnungsgelder.

Quelle: Wasserschutzpolizei Würzburg