Die Auswirkungen der extremen Trockenheit werden immer mehr spürbar. Der Anreiz ist bei dieser Trockenheit natürlich groß, seinen Wasserbedarf anderweitig zu decken, so z. B. aus den Bächen und Flüssen. Hierbei bleibt oft genug außer Acht, dass auch die Lebewesen in den Bächen und Flüssen sowie die Pflanzen das Wasser dringend benötigen, was insbesondere jetzt bei dieser Trockenheit gilt. Im Interesse des Gewässerschutzes weist das Landratsamt Haßberge auf die aktuelle Rechtslage hin.
Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpen oder gar mittels Saugwagen sind generell nicht zulässig sind. Solche Wasserentnahmen bedürften einer vorherigen wasserrechtlichen Erlaubnis. Da mit Ausnahme des Mains unsere Gewässer nicht leistungsfähig genug sind, kann die erforderliche Erlaubnis grundsätzlich nicht erteilt werden.
Zulässig im Rahmen des sog. „Gemeingebrauches“ sind lediglich Wasserentnahmen durch Schöpfen mit Handgefäßen (also mit Eimern oder Gießern), wobei ein Aufstauen des Gewässers nicht gestattet ist. Die Wasserentnahme ist allerdings nur insoweit zulässig, wenn dadurch keine erheblichen Beeinträchtigungen des Gewässers und seiner Ufer, sowie der Tier- und Pflanzenwelt zu erwarten sind. Auf Grund der sehr trockenen Witterung ist diese Nutzung derzeit nur bei Gewässern mit ausreichender Wasserführung möglich.
Das Landratsamt Haßberge appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit Wasser. Hierzu gehört auch eine entsprechend angepasste Nutzung der öffentlichen Trinkwasserversorgung.

Quelle: Landratsamt Haßberge

Werbung