Am 12.07.2022 erhielt die Polizei eine Mitteilung über etwa 20 tote untermaßige Bachforellen (ca. 8 bis 20 cm groß), die in der Aschach aufschwammen, einem Bach in der Gemeinde  Burkardroth (Landkreis Bad Kissingen) im bayerischen Teil der Rhön, das bei der gleichnamigen Gemeinde Aschach in die Fränkische Saale mündet.
Da eine Umweltstraftat nicht auszuschließen war, übernahm die für die Bearbeitung gegen die Umwelt gerichteter Delikte zuständige Wasserschutzpolizei – WSP – Schweinfurt die Ermittlungen vor Ort.
Bei einer Begehung des Bachverlaufes durch die Polizeibeamten, und das im wahrsten Sinne des Wortes, konnte an einem bewohnten Grundstück ein Auslaufrohr festgestellt werden, das als sogenannter Überlauf einer vor ca. 40 Jahren amtlich genehmigten Klärgrube des dortigen Wohnanwesens dient. Aus diesem Rohr lief ein stetes Rinnsal mit u.a. deutlich nach Fäkalien riechenden häuslichen Abwässern direkt in die Aschach.
Der Grund des Auslaufens war auch schnell gefunden: die Klärgrube des bewohnten Anwesens war bis zur Höhe des Überlaufs mit allen in einem Wohnhaushalt anfallenden Abwässern gefüllt.
Ob diese Abwässer zweifelsfrei ursächlich für das Verenden der Bachforellen sind, für die gerade ein klarer, kühler und sauerstoffreicher Bach als Habitat überlebenswichtig ist, werden die weiteren Ermittlungen der WSP ergeben müssen.
Der hinzugezogene Flussmeister des Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen entnahm für etwaige Untersuchungen Wasserproben aus dem verunreinigten Bachlauf. Die verendeten Bachforellen waren für eine beweissichere Untersuchung aufgrund des bereits eingesetzten Zersetzungsprozesses leider nicht mehr geeignet und wurden fachgerecht entsorgt.
Die Gemeinde Burkardroth und das für derartiges Wasserrecht zuständige Landratsamt Bad Kissingen werden durch die WSP über den Sachverhalt informiert. Auch vor dem Hintergrund, grundsätzlich die Situation der genehmigten Einleitung von häuslichen Abwässern in die Aschach behördlich zu überprüfen und möglichst umweltgerecht und zeitgemäß anzupassen.
Im Zuge der Ermittlungen zu den verendeten Bachforellen, mussten die Beamten der WSP zudem an einem weiteren an der Aschach gelegenen Grundstück eine unerlaubte, da nicht genehmigte, Wasserentnahme aus dem Bachlauf mit Hilfe einer Saugpumpe feststellen. Da dies über den zulässigen Gemeingebrauch, das Schöpfen mit Eimer oder Gießer, hinausgeht, bedarf es hierfür einer wasserrechtlichen Genehmigung, die jedoch nicht vorlag. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit erwartet den Verursacher nun eine Anzeige.
Die Wasserschutzpolizei Schweinfurt ist u.a. auch im Bereich der bayerischen Rhön für die Verfolgung und Bearbeitung von Straftaten gegen die Umwelt zuständig.

Quelle: WSP Schweinfurt

Werbung