Sebastian M. Bünner (Wirtschaftsförderer Stadt Bad Kissingen) und Ralf Ludewig (Vorsitzender Stadtmarketing Pro Bad Kissingen e.V.) vor einem der vier Ladenlokale, in denen ein Pop Up Store entstehen wird.
© Silvia Häpp
Reaktivierung von bis zu vier leerstehenden Ladenlokalen
Dank des Förderprogramms „Sonderfonds: Innenstädte beleben“ – aufgelegt durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr – hat die Stadt Bad Kissingen die Möglichkeit, bis zu vier leerstehende Ladenlokale in der Innenstadt für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monate anzumieten und diese kostengünstig an Unternehmer und Gründer weiter zu vermieten. So sollen nach diesem Modell bis zu drei Pop Up Stores sowie ein Co Working Space (temporäre Arbeitsplätze, die stunden-/tageweise angemietet werden können) mit einem offenen Atelier für die Bad Kissinger Künstlergruppe „ART 97688“ entstehen.
Von der Idee zur Verwirklichung
Bei der Bewerbung auf das Förderprogramm musste es schnell gehen, sodass innerhalb kürzester Zeit ein entsprechendes Konzept seitens der Wirtschaftsförderung erarbeitet und durch den Stadtrat genehmigt wurde. Der Förderzuschlag mit einem Gesamtvolumen von 75.000 Euro hat das Ziel durch die Pandemie leerstehende Ladenlokale wieder zu reaktivieren, um so die Innenstadt nachhaltig wieder zu beleben. Im besten Fall sind die Betreiber der Pop Up Stores bzw. des Co Working Spaces sogar so erfolgreich, dass diese nach dem Förderzeitraum in den Ladenlokalen verbleiben.
Jetzt bewerben!
Die Stadt Bad Kissingen führt das Projekt mit Unterstützung von Stadtmarketing Pro Bad Kissingen e.V. durch und sucht nun nach geeigneten Mieterinnen und Mietern für die bis zu drei Pop Up Stores. Die Konditionen sind hochattraktiv, denn der Hauptanteil der Miete ist durch die Förderung abgedeckt, sodass nur knapp 15% der Miete selbst getragen werden müssen.
Für jemanden, der bereits haupt- oder nebenberuflich gegründet hat oder in naher Zukunft gründen möchte und die Produkte oder Dienstleistungen gerne einem breiten Publikum in der Innenstadt eines UNESCO-Welterbes präsentieren möchte, ist diese Förderung genau das Richtige!
Die Interessensbekundung muss bitte bis zum 30.06.2022 eingehen und neben den persönlichen Kontaktdaten Folgendes beinhalten: den Namen des Gewerbes sowie die Branche und die Art der Produkte oder Dienstleistungen, die angeboten werden sollen.
Für Fragen oder weitere Informationen, kann man sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Kissingen wenden unter sbuenner@stadt.badkissingen.de oder telefonisch unter 0971 807-1080.
Quelle: Stadt Bad Kissingen