Schweinfurt/ Unter- und Oberfranken (ots) – 85 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt kontrollierten am 26. April 2022 Arbeitgeber der Baubranche und ihre auf den Baustellen tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt.
Im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Schweinfurt wurden 255 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen befragt. 34 Fälle werden die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bis zur endgültigen Klärung weiter beschäftigen*:
- Acht Beanstandungen umfassen unter anderem die Vorwürfe der Beschäftigung von Ausländern ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel sowie der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt seitens des Arbeitgebers. Zudem konnten fünf ausländische Arbeitnehmer für ihren Aufenthalt in Deutschland keine erforderlichen Aufenthaltstitel vorweisen. Sie wurden durch den Zoll in Gewahrsam genommen. Gegen sie wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt jeweils Strafverfahren wegen des illegalen Aufenthaltes eingeleitet. Einhergehend entscheiden die zuständigen Ausländerämter über die Ausstellung von Grenzübertrittsbescheinigungen, die die illegal beschäftigten Arbeiter zur Ausreise aus Deutschland auffordern. Weitere Ermittlungen gegen die zugehörigen Arbeitgeber schließen sich an.
- In zehn Fällen zeichnen sich Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen ab. Hierzu zählen auch vier Personen, die sich als selbständige Erwerbspersonen ausgaben. Diese waren nach derzeitigen Erkenntnissen jedoch als Arbeitnehmer abhängig beschäftigt (Scheinselbständigkeit).
- Insgesamt wurden in vier Fällen bei der Entlohnung von Arbeitnehmern Mindestlöhne nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen (z.B. gesetzlicher und tariflicher Mindestlohn) unterschritten.
- In 12 weiteren Fällen wurden Verstöße in Bezug auf die Sofortmelde- oder Stundenaufzeichungspflicht sowie Verdachtsmomente der illegalen Arbeitnehmerüberlassung festgestellt.
*Die Ergebnisbetrachtung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand und steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses der Prüfungen.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche.
Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.
Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung. Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Quelle: dpa