Start der Befragung zum Stichtag 15. Mai 2022
Landkreis Schweinfurt. Am 15. Mai beginnt die Feldphase des Zensus. Innerhalb von zwölf Wochen, bis zum 6. August, führen ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Landkreis Schweinfurt Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis (die betroffenen Haushalte wurden durch ein statistisches Verfahren zufällig ausgewählt) bei Bürgerinnen und Bürgern durch. Ziel dieses Projektes ist es, die Bevölkerungszahl und Demografie in den einzelnen Gemeinden verlässlich zu eruieren. Bundesweit werden hierzu 2,2 Millionen Stichprobenanschriften erhoben. Die aus den Befragungen gewonnenen sicheren und soliden Informationen sind von Bedeutung für finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen auf Europa-, Bundes- und Landesebene.
Vorbereitende Begehungen
Bereits Anfang Mai 2022 beginnen die sogenannten Vorbegehungen im Landkreis Schweinfurt. Hierfür suchen die Erhebungsbeauftragten vor dem Zensusstichtag die ihnen vom Statistischen Landesamt zugeteilten Anschriften in den Gemeinden auf, um einen Datenabgleich auf Grundlage der vorgefundenen Briefkastenbeschriftungen bzw. Klingelschildangaben durchzuführen.
Ausweispflicht und Datenschutz
Die Erhebungsbeauftragten sind bei ihrer Tätigkeit mit einem amtlichem Erhebungsbeauftragtenausweis, der in Kombination mit dem Personalausweis den Auskunftspflichtigen unaufgefordert vorzuzeigen ist und die Rechtmäßigkeit der Befragung bestätigt, zu identifizieren. Selbstverständlich wurden die ehrenamtlichen Helfer im Vorfeld ihres Einsatzes intensiv geschult und so auf ihre Aufgabe vorbereitet. Im Fokus stand hier die besondere Bedeutung des Datenschutzes. Die Erhebungsbeauftragten verpflichten sich zur Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Einhaltung des Datenschutzes im Hinblick auf die ihnen anvertrauten Auskünfte. Sie unterliegen somit der gesetzlichen Schweigepflicht.
Befragungen vor Ort
Ab Mai versenden die Erhebungsbeauftragten eine postalische Terminankündigung für die Befragungen vor Ort an die ausgewählten Haushalte. Bei diesem Termin werden Basisdaten zur Person und teilweise zu weiteren soziodemografischen Themen wie Wohnsituation, Bildung und Ausbildung beziehungsweise Arbeitsort und Branche ermittelt. Auskünfte zum Einkommen werden nicht erhoben. In der Regel dauern die Interviews ca. fünf bis zehn Minuten und können von einer volljährigen Person des Haushalts erledigt werden (Proxy-Interview). Ein Betreten der privaten Räume ist durch den Erhebungsbeauftragten nicht vorgesehen; die Befragungen können an der Haustüre durchgeführt werden. Auch sorgen Übersetzungshilfen in vierzehn Sprachen für einen erleichterten Ablauf der Befragungen. Da der Verlauf des Pandemiegeschehens aus heutiger Sicht nicht einzuschätzen ist, beachten die Erhebungsbeauftragten selbstverständlich die in dem Zeitfenster der Befragung geltenden Hygienebestimmungen und -empfehlungen, wie zum Beispiel das Tragen einer FFP2-Maske.
Die Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen werden ebenfalls durch Erhebungsbeauftragte interviewt; bei Gemeinschaftsunterkünften liegt die Auskunftspflicht bei der Einrichtungsleitung. Da die Daten der Melderegister hier häufig ungenau und unzureichend sind, wird jeweils eine Vollerhebung durchgeführt.
Anonymisierte Auswertung
Bei allen Befragungen im Rahmen des Zensus besteht für die Bürgerinnen und Bürger Auskunftspflicht nach dem Zensusgesetz. Diese ist notwendig, damit die geforderte hohe Qualität und Genauigkeit der Zensus-Ergebnisse erreicht werden kann. Immerhin liefert der Zensus die Grundlage für die Planung von beispielsweise Wohngebieten, Verkehrsnetzen oder Bildungseinrichtungen im Landkreis Schweinfurt. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet und somit lassen die Ergebnisse keine Rückschlüsse auf einzelne Personen zu. Auch gilt das sogenannte Rückspielverbot. Das bedeutet, dass für statistische Zwecke erhobene Daten stets nur in eine Richtung fließen – hin zur amtlichen Statistik und nicht an Dritte weitergeleitet werden dürfen.
Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 ist voraussichtlich Ende 2023 durch das Statistische Bundesamt zu rechnen. Die Webseite www.Zensus2022.de wird Ende 2023 zum zentralen Ergebnisportal.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 sind auf der Homepage des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/zensus2022 abrufbar.

Quelle: Landratsamt Schweinfurt

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