Schweinfurt – Seit mehreren Jahren verfolgen Stadtrat und Stadtverwaltung das Ziel, die Parkordnung im erweiterten Umfeld des Leopoldina-Krankenhauses zu ordnen und die immer wieder vorgetragenen Belastungen der Anwohner durch teils ungeordnetes Parken abzustellen. Dafür wurde ein Parkraumgutachten von einem Planungsbüro angefertigt, auf dessen Grundlage eine Markierungs- und Bewirtschaftungsplanung erstellt wurde. Um möglichen Verkehrsverlagerungen vorzubeugen, wurde der Umgriff ausreichend weit gezogen. Das Parkraumkonzept Hochfeld wurde vom Haupt- und Finanzausschuss am 20. Oktober 2020 beschlossen.
Im ersten Umsetzungsschritt wurden in den vergangenen Monaten die erforderlichen Parkmarkierungen erstellt und das gesamte Areal als Parkverbotszone ausgewiesen. Die bestehende Beschilderung von Parkverboten in den einzelnen Straßenzügen wurde inzwischen entfernt, um Widersprüche und Doppelungen auszuschließen.
Das Parken ist nun in der gesamten Zone nur noch in den gekennzeichneten Flächen zulässig. Bei der Anordnung der Parkflächen haben sich das Planungsbüro und die Verkehrsbehörde insbesondere an den rechtlichen Vorgaben für einzuhaltende Mindestbreiten der Fahrbahnen orientiert. Dadurch stehen insbesondere in schmaleren Straßen einige in der Vergangenheit genutzte Flächen nicht mehr zur Verfügung. Auch mussten der Verkehrsfluss und Ausweichflächen für Begegnungsverkehr sowie die Verkehrslage bei gegenüberliegenden Einfahrten berücksichtigt werden; deshalb ist auch das Parken vor der eigenen Garagenzufahrt nicht mehr möglich. Die Maßnahmen dienen nicht zuletzt der Sicherstellung der ungehinderten Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungsdiensten.
Nach der Fertigstellung des Parkhausneubaus am Leopoldina-Krankenhaus werden dann im nächsten Schritt Parkraumbewirtschaftungszonen mit Parkschein (wie bisher nur im engeren Umfeld des Krankenhauses mit geringfügiger Erweiterung) bzw. Parkscheibe eingerichtet.
Damit sich die Anwohner und auch die Besucher und Mitarbeiter des Leopoldina-Krankenhauses an die neue Parkordnung gewöhnen können, hatte der Außendienst bei festgestellten Verstößen bisher nur „Schwein gehabt“-Zettel an den falsch abgestellten Fahrzeugen hinterlassen. Mit diesen Zetteln wurde auf die neue Parkregelung hingewiesen, der Verstoß blieb aber ohne finanzielle Folgen. Nachdem nun auch die widersprüchliche bzw. doppelte Beschilderung in dem Areal entfernt ist, werden vom Außendienst ab Montag, 11. April 2022 auch entsprechende Verwarnungen bei Verstößen ausgestellt.
Es wird darum gebeten, die bestehenden Verkehrsregelungen zu beachten und nur noch innerhalb der markierten Flächen zu parken.
Parallel zur zu diesen verkehrsordnerischen Maßnahmen entwickelt das Leopoldina-Krankenhaus ein Mobilitätskonzept für seine Mitarbeiter. Dadurch soll einerseits die Anzahl der parkraumsuchenden Mitarbeiter des Leopoldina-Krankenhauses reduziert und andererseits die Attraktivität des Arbeitgebers Leopoldina-Krankenhaus gestärkt werden. Denn das Krankenhaus ist auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der ganzen Region angewiesen. Das Mobilitätskonzept stellt im Gesamtkontext eine tragende Säule des Verkehrs- und Parkkonzeptes dar.
Einsicht in die Unterlagen des Planungsbüros kann auf der Internetseite der Stadt Schweinfurt genommen werden unter dem Link https://www.schweinfurt.de/leben-freizeit/umwelt/verkehr/9901.Markierungs–und-Beschilderungsplaene-im-Umfeld-des-Leopoldina-Krankenhauses.html.
Quelle: Stadt Schweinfurt