Die Stadt Würzburg bittet alle aus der Ukraine Geflüchteten, die sich im Stadtgebiet aufhalten, sich bei der Stadt Würzburg zu melden. Dafür wurde ein mehrsprachiges Formular auf der Seite www.wuerzburg.de/ukrainehilfe erstellt. Zwar ist der Aufenthalt für Menschen aus dem Kriegsgebiet der Ukraine in Deutschland bis zu 90 Tage zulässig, die Selbstmeldung erleichtert aber die Kontaktaufnahme und das Angebot von Leistungen und Hilfen, beispielsweise im Krankheitsfall.
Für die Antragstellung auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG und die Inanspruchnahme von Sozialleistungen ist es neben der Selbstmeldung unbedingt notwendig, sich beim Fachbereich Allgemeine Bürgerdienste, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten anzumelden unter registrierung.ukraine@stadt.wuerzburg.de. Dort wird die Registrierung in das Ausländerzentralregister vorgenommen.
Ukrainerinnen und Ukrainer, die privat wohnen, werden aufgefordert, sich unbedingt zusätzlich beim Bürgerbüro für die einwohnerrechtliche Anmeldung zu melden unter meldewesen@stadt.wuerzburg.de.
„Viele Menschen hoffen, nach 90 Tagen wieder in ihre Heimat zurückkehren zu können. Da aber niemand in die Zukunft sehen kann und wir nicht wissen, was kommt, ist es für die Geflüchteten wichtig, sich sobald als möglich, bei der Stadt Würzburg zu melden. Nur dann können wir ihnen zeitnah Hilfsleistungen, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, ehrenamtliche Hilfen anbieten“, erklärt Sozialreferentin Dr. Hülya Düber.
Außerdem hat die Stadt Würzburg ein Spendenkonto eingerichtet, die Einnahmen werden ausnahmslos der Geflüchtetenhilfe zur Verfügung stehen:
Spendenkonto der Stadt Würzburg für Kinder, Jugendliche und Familien:
Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN: DE92 7905 0000 0042 0000 67, BIC: BYLADEM1SWU
Verwendungszweck (bitte unbedingt angeben): 0.4980.1781 Flüchtlingshilfe Ukraine
Wer eine Zuwendungsbestätigungen benötigt, muss im Verwendungszweck seine Anschrift angeben.
Mehr Informationen auf www.wuerzburg.de/ukrainehilfe

Quelle: Stadt Würzburg

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