Privathaushalte können Schnittgut kostenfrei abgeben
Auch in diesem Frühjahr bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge die bedarfsgerechte Entsorgung holziger Gartenabfälle für Privathaushalte an. Schnittgut kann so kostenfrei und wohnortnah in unbegrenzter Menge abgegeben werden.
Die Sammelaktionen finden am 12. März und am 26. März von 8.00 bis 13.00 Uhr an folgenden Standorten statt:
Gemeinde |
Standort |
Aidhausen |
Grünschnittannahmestelle der Gemeinde (nur aus dem Gemeindegebiet von 10.00 bis 12.00 Uhr) |
Burgpreppach |
Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach |
Ebern |
Ruppach, landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof |
Ebelsbach |
Ebelsbach, Bahnhofstraße 16 |
Hofheim i. UFr. |
Ostheim, zum Streifberg, ehem. Erdaushubdeponie |
Kirchlauter |
Pettstadter Grund 1 |
Königsberg |
Königsberg, Wertstoffhof Hellinger Straße 8 |
Maroldsweisach |
Allertshausen, Ermershäuser Weg, Betrieb Gerhard Schmidt |
Wonfurt |
Kreisabfallzentrum, Wertstoffhof |
Oberaurach |
Unterschleichach, Scheidbergstraße, Parkplatz an der Radsporthalle |
Pfarrweisach |
Junkersdorf, landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25 |
Rauhenebrach |
Untersteinbach, neben dem Wertstoffhof |
Sand a. Main |
Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 13.00 bis 15.00 Uhr) |
Stettfeld |
Annahmestelle Betonstraße |
Theres |
Parkplatz der Maintalhalle in Untertheres, Am Sportzentrum |
Untermerzbach |
Kompostplatz Untermerzbach |
Zeil a. Main |
Grünschnittannahmestelle „am Lichtlein“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 10.00 bis 14.00 Uhr) |
Die Gemeinden Aidhausen und Sand am Main sowie die Stadt Zeil am Main weisen, neben den abweichenden Annahmezeiten, deutlich darauf hin, dass die angelieferte Ware auch tatsächlich aus dem Gemeindegebiet stammen muss.
Die Annahmezeiten müssen dringend eingehalten werden, da vorher die Plätze nicht für eine Annahme zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Sammelaktion gibt es weitere Vorgaben: Die Herkunft der holzigen Gartenabfälle beschränkt sich auf Gärten von Privathaushalten. Gewerbekunden und landwirtschaftliche Betriebe können nicht bedient werden. Und es darf weder Rasenschnitt noch mit Erde durchsetztes Wurzelwerk oder Wurzelstöcke angeliefert werden.
Im Rahmen der Sammelaktion ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu weiteren Personen einzuhalten und der Abladevorgang so zügig wie möglich abzuwickeln. Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
Als alternative Entsorgungsmöglichkeit kann die Kompostierung der Ast- und Zweigabschnitte im eigenen Hausgarten durchgeführt werden. In diesem Falle erhält der Boden alle Nährstoffe, die der Baum dem Boden entzogen hat, auf natürliche Art und Weise wieder zurück und es entsteht Lebensraum für viele Nützlinge im Garten.
Schneller verläuft dieser Verrottungsprozess, wenn man die Ware zusätzlich häckselt. So reduziert sich das Volumen auf einen Bruchteil, Lagerung und Handhabung werden vereinfacht. So oder so, die Nährstoffe bleiben vor Ort und der Naturkreislauf geschlossen.
Eine Ablagerung von Gartenabfällen an Wald- oder Wegesrändern ist in diesem Zusammenhang – wenn auch gut gemeint – jedoch nicht zulässig.
Quelle: Landratsamt Haßberge