Bildunterzeile:
Schluss mit der Freiheit und ab in den Stall, so heißt es jetzt für Geflügel im Landkreis. Hier wurde in einem Betrieb die Geflügelpest festgestellt. Foto: Anja Eischer

Information für Geflügelhalter im Landkreis Bad Kissingen
In einer Geflügelhaltung im Gemeindebereich Münnerstadt, Großwenkheim, ist am 9. März 2022 der Ausbruch der Geflügelpest (Vogelgrippe, Hochpathogene AviäreInfluenza, HPAI) amtlich festgestellt worden. Vor diesem Hintergrund hat das Landratsamt Bad Kissingen eine Allgemeinverfügung erlassen, sie gilt für alle Geflügelhalter im Bereich von zehn Kilometern rund um das Ausbruchsgeschehen (Sperrzone). Eine Sperrzone besteht aus der Überwachungszone, zehn Kilometer, und der innenliegenden Schutzzone, sie umfasst drei Kilometer im Radius. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende, durch Viren hervorgerufene Tierseuche und betrifft sowohl wildlebende Vögel, als auch Hühner, Puten, Gänse, Enten etc., die in landwirtschaftlichen Betrieben oder auch in Hobby-Beständen gehalten werden. Typische Symptome beim Hausgeflügel sind apathisches Verhalten und auffällige Ruhe im Stall, Leistungsabfall, Atemnot, Durchfall und eine erhöhte Sterblichkeit. Oft sterben die Tiere auch völlig unerwartet. Eine Einschleppung in den Hausgeflügelbestand kann nicht nur durch den Kontakt mit Wildvögeln, die das Virus tragen, erfolgen. Auch Kleidung, Schuhe, Geräte, Einstreu, Futter andere kontaminierte Gegenstände können verantwortlich sein.
Ställe müssen geschlossen werden
Geflügelhalter in der Sperrzone müssen dem Landratsamt unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel, deren Nutzungsart, den aktuellen Standort, sowie die zwölfstellige Betriebsnummer (diese beginnt mit 09 672…) mitteilen. Dies kann jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Tel.: 0971/801-7029 geschehen. Verendete Tiere, sowie anderweitige Auffälligkeiten oder Änderungen sind ebenfalls unverzüglich dem Veterinäramt zu melden. In der Sperrzone gilt eine Aufstallungspflicht, das heißt, alle gehaltenen Vögel mit Ausnahme von Tauben müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Letztere muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und aus einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.Zudem gelten in der Sperrzone unter anderem umfassende Verbringungsverbote: So dürfen beispielsweise Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eier nicht aus geflügelhaltenden Betrieben heraus oder in diese hinein verbracht werden. Die Biosicherheitsmaßnahmen aus der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 8. Dezember 2021 hinsichtlich hygienischer Anforderungen an Geflügelhaltungen gelten weiterhin und sind streng einzuhalten, um die Einschleppung dieses gefährlichen Erregers in den Haustierbestand zu verhindern.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie die vom Landratsamt Bad Kissingen erlassenen Allgemeinverfügungen mit allen Anforderungen finden Geflügelhalter auf der Homepage des Landratsamtes unter www.kg.de/1709. Das Veterinäramt sucht in den kommenden Tagen im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung alle geflügelhaltenden Betriebe im Umkreis von drei Kilometern um den Seuchenausbruch herum auf und kontrolliert dabei die Einhaltung der Schutzmaßnahmen sowie den Gesundheitsstatus der Tierbestände. Im weiteren Umkreis von zehn Kilometern werden stichprobenhafte Inspektionen stattfinden. Es wird gebeten, die Maßnahmen des Veterinäramtes intensiv zu unterstützen. Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel vorsorglich nicht angefasst und auch tot aufgefundene Wildvögel (z.B. Gänse, Enten, Schwäne) dem Veterinäramt Bad Kissingen gemeldet werden. Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel kommen, sollten sicherheitshalber beim Auftreten von respiratorischen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen einen Arzt aufsuchen.

Quelle: Landratsamt Bad Kissingen

Werbung