Was tun bei einem positiven Selbst- oder Schnelltest? Das fragen sich aktuell zahlreiche Bürgerinnen und Bürger. Deswegen klärt das Gesundheitsamt Haßberge noch einmal auf, was Betroffene zu beachten haben.
Positiver PCR-Test
Betroffene Personen sind verpflichtet, sich umgehend in häusliche Isolation begeben. Das Gesundheitsamt meldet sich bei den Betroffenen. Per verschlüsselter E-Mail, bzw. auf dem Postweg erhalten die Betroffenen dann alle wichtigen Informationen über die erforderliche Isolation und den Umgang mit Kontaktpersonen. Auf Grund der hohen Fallzahlen wird gebeten, von einer telefonischen Kontaktaufnahme abzusehen.
Darüber hinaus sollten sie Haushaltsangehörige und andere enge Kontakte der vergangenen zwei Tage vor der Abnahme des positiven Tests oder Symptombeginn im privaten wie auch beruflichen Umfeld über die Infektion informieren und diese bitten, ihre Kontakte zu reduzieren. Wichtig: Die Information durch einen Indexfall (infizierte Person) ist keine offizielle Quarantäneanordnung. Dennoch empfiehlt das Gesundheitsamt allen Kontaktpersonen, ihre eigenen Kontakte soweit wie möglich herunterzufahren und sich sicherheitshalber testen zu lassen.
Auf der Internetseite des Landratsamtes ist ein Kontaktformular eingestellt, über das sich Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt wie die positiv getestete Person leben beim Gesundheitsamt melden (für Fragen, Testtermin, Quarantänebescheinigung): https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus-1/enge-kontaktpersonen-und-verdachtspersonen.html.
Die Isolation für positiv getestete Personen endet nach zehn Tagen (gerechnet ab Symptombeginn bzw. Abstrichdatum bei Symptomfreiheit), wenn die Person seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Ein abschließender Test oder eine Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig. Es besteht die Möglichkeit zur Verkürzung der Isolationsdauer: Wenn Betroffene seit mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, können sie sich frühestens am Tag 7 der Isolation mit einem PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (jeweils durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person) freitesten. Nähere Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Landratsamtes unter: www.hassberge.de.
Positiver Antigen-Schnelltest
Wer das Ergebnis eines positiven Antigen-Schnelltests erhält, der von Fachpersonal durchgeführt wurde, muss sich ebenfalls umgehend in häusliche Isolation begeben und sofort einen Termin für einen PCR-Test vereinbaren, um das Testergebnis sicher zu bestätigen. Die Teststelle ist verpflichtet den pos. Befund an das Gesundheitsamt zu melden, welches sich dann mit Ihnen in Verbindung setzt. Eine eigenständige Meldung ist also in der Regel nicht erforderlich.
Positiver Selbsttest
Auch wer einen Selbsttest auf das Coronavirus durchführt und dabei ein positives Ergebnis erhält, sollte sich sofort isolieren und Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich vermeiden Die Meldung des pos. Schnelltests erfolgt über die Homepage des Landratsamtes: Positiver Schnelltest (hassberge.de). Das Gesundheitsamt vergibt dann zeitnah einen Termin für einen PCR-Test, daher sollte nach der Anmeldung über das Formular regelmäßig das E-Mail-Postfach überprüft werden. Wer selbst keinen Internetzugang hat, wird gebeten sich an Verwandte oder Bekannte zu wenden, die bei der digitalen Kontaktaufnahme behilflich sein können oder telefonisch unter der Rufnummer 09521/27-720 einen Termin für einen PCR-Test zu vereinbaren. Ist das Ergebnis negativ, endet die Isolation. Andernfalls gelten die oben genannten Regelungen. Liegt bis dahin kein Ergebnis des PCR-Tests vor, dann endet die Isolation fünf Tage nach dem Test.
Bei offenen Fragen können sich Betroffene per E-Mail an gesundheitsamt@hassberge.de bzw. telefonisch an die 09521-27400 oder 09521-27600 wenden, das Anliegen wird dort aufgenommen und an die zuständigen Sachbearbeiter/innen weitergeleitet. Antworten auf häufige Fragen sind außerdem im Internet zu finden, z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-einer-corona-infektion/.
Wichtiger Hinweis: Das Gesundheitsamt Haßberge bittet um Verständnis, dass es auf Grund der hohen Fallzahlen zu einer verzögerten Bearbeitung von Telefonaten und E-Mails kommen kann. Der Versand von Isolations- beziehungsweise Quarantänebescheinigungen, die vom Arbeitgeber zur Geltendmachung von Entschädigung für ausgefallende Löhne gefordert werden, dauert aktuell 4 bis 5 Werktage. Es wird darum gebeten, von entsprechenden Nachfragen bei der Hotline des Landkreises abzusehen. So schnell wie möglich werden die Bescheinigungen in den kommenden Tagen aber verschickt.
Genesenenbescheinigungen werden nicht vom Gesundheitsamt ausgestellt. Dies erfolgt durch die Apotheken. Dazu ist die Vorlage des PCR-Testergebnisses, welches jeder Betroffene vom Labor per E-Mail, Corona-WarnApp oder auf dem Postweg erhält notwendig. Erfolgte die Testung durch den Hausarzt dann ist der Hausarzt in der Verantwortung sicherzustellen, dass das Labor zur Übermittlung des Testergebnisses an den Betroffenen die notwendigen Daten erhält, zudem erhalten die Hausärzte als Auftraggeber auch immer das Testergebnis und können dies Ihren Patienten auf Verlangen aushändigen.
Quelle: Landratsamt Haßberge