Bäume, Gehölze und Grünanlagen im Fokus
Der Frühling rückt spürbar näher und bei allen, die mit Gehölz- und Grünflächenpflege befasst sind, herrscht gerade Hochbetrieb. Bis Ende Februar kümmert sich die Stadt Bad Kissingen mit ihren Dienstleistungsunternehmen für Grünflächen- und Baumpflege um den sogenannten Winterschnitt. Bevor die Vegetationsperiode beginnt, müssen größere Gehölzschnittarbeiten durchgeführt werden, um z.B. Gehölzbestände zu verjüngen.
Beim Winterschnitt setzt die Stadt derzeit folgende Schwerpunkte:
  • Wiederherstellen der Lichtraumprofile von Straßen und Flurwegen
  • Freischneiden von Sichtachsen, z. B. an Bänken und Aussichtspunkten
  • Schaffen von Freiräumen für Geräte auf Spielplätzen
  • Rückschneiden der Bäume und Gehölze auf städtischen Grünflächen
  • Freischneiden der Abflüsse an Bächen und Entwässerungsgräben
Mähen der Schilfbestände in Regenüberlaufbecken
Verkehrssicherung, Grünflächengestaltung und Naturschutz
Für die Stadt Bad Kissingen geht es beim Winterschnitt zum einen um Verkehrssicherung und die Gestaltung des öffentlichen Raums, zum anderen aber auch um den aktiven Naturschutz. Laut Bundesnaturschutzgesetz sind intensiver Beschnitt von Bäumen, Sträuchern und Gehölzen nur von Oktober bis Februar erlaubt. Damit werden nicht nur die Pflanzen, sondern auch verschiedenste Tierarten geschützt, die Bäume, Sträucher und Gehölze als Lebensraum nutzen. Nur im Notfall, wenn die Bäume ohne einen sofortigen Eingriff gefährdet sind oder ein Risiko für die Sicherheit im öffentlichen Raum besteht, können Pflegemaßnahmen auch ganzjährig ausgeführt werden, wie z.B. morsche Stämme und tote Äste aus Bäumen entfernt werden. Sofern erforderlich, werden auch Bäume gefällt, deren Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist.
Informationen für Gartenbesitzer
Auch in privaten Gärten ist der Winter der richtige Zeitraum für den Baum- und Gehölzschnitt. Das Bundesnaturschutzgesetz greift bei Privatgrundstücken ebenfalls: Von Anfang März bis Ende September sind intensiver Schnitt und Fällungen verboten. Von Anfang Oktober bis Ende Februar sind Baumfällungen möglich und nicht genehmigungspflichtig. In Bad Kissingen gibt es keine Baumschutzverordnung, jedoch sind die Bebauungspläne zu beachten. Hier kann festgelegt sein, dass Bäume auf Privatgrundstücken erhalten oder bei erforderlicher Fällung ersetzt werden müssen.
Die Liste der rechtsverbindlichen Bebauungspläne ist auf der Website der Stadt Bad Kissingen zu finden unter: www.badkissingen.de/Bebauungsplan
Fragen zu Baumfällungen beantwortet die Stadt Bad Kissingen telefonisch unter 0971 8073355 sowie schriftlich unter servicemanagement@stadt.badkissingen.de.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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