Das Gesundheitsamt Haßberge meldet 623 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus und einen weiteren Todesfall. Dabei handelt es sich um eine 82-jährige Frau, die in einer Klinik mit/an Covid-19 verstorben ist. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus auf 121. Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle beläuft sich auf 10.986 (Stand: 31.01.22, 15.00 Uhr). Mindestens 90 Prozent der Neuinfektionen sind auf die Omikron-Variante zurückzuführen. 9780 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind aktuell 1085 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Es gibt 2 Corona-Patienten, die stationär in Kliniken behandelt werden, niemand davon intensivmedizinisch. In häuslicher Isolation befinden sich 447 enge Kontaktpersonen und Reiserückkehrer.
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut 1371,7 (Stand: 31.01.22 0.00 Uhr). Die Corona-Hotspotregeln in Bayern bei einer Inzidenz von über 1000 bleiben bis einschließlich 9. Februar weiterhin ausgesetzt. So treten auch bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 1000 im Landkreis Haßberge keine verschärften Lockdown-Regelungen, zum Beispiel in der Gastronomie, ein.
Die Corona-Schutzimpfungen schreiten im Landkreis Haßberge stetig voran:
Die Zahl der Erstimpfungen im Impfzentrum ist auf 34.633 gestiegen; 36.685 Personen sind mittlerweile vollständig geimpft; dazu kommen noch 20.891 Auffrischungen. Hier mit eingerechnet sind die Sonderimpfungen über die Betriebsärzte bei Valeo und Fränkische. Zahlen über Impfungen anderer Betriebsärzte liegen dem Landratsamt leider nicht vor.
Die Hausärzte im Landkreis haben bisher 60.763 Dosen verabreicht (18.819 Erstimpfungen, 21.567 vollständig Geimpfte, 20.377 Auffrischungen). Dazu kommen noch 819 Impfungen in den Haßberg-Kliniken (462 Erstimpfungen, 357 vollständig Geimpfte).
Die Gesamtzahl der Erstimpfungen liegt bei 53.914 (63,88 Prozent), vollständig geimpft sind bisher insgesamt 58.609 Bürgerinnen und Bürger, das entspricht einer Impfquote von 69,44 Prozent. Hinweis: Bei den vollständig Geimpften sind die Impfungen mit Johnson & Johnson enthalten.
Welche Regelungen aktuell im Landkreis Haßberge gelten, kann auch direkt in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachgelesen werden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15/true.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen auch an die Hotline des Landkreises wenden unter: 09521-27-600 (Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr). Eine ausführliche Beschreibung aller geltenden Regelungen sind auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums zu finden:
• https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
• https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
3G-Zutrittsregelung für das Landratsamt
Der Zutritt zum Landratsamt und allen dazugehörigen Nebenstellen ist seit 10. Januar, nur noch nach Vorlage eines gültigen 3-G-Nahweises (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Die Kontrolle erfolgt am Haupteingang. Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) sowie eines Impfachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises von einer offiziellen Teststelle. Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden.
Schülerinnen und Schüler, die an ihrer Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Nachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regelung nicht.
Durch die Zugangsregelung soll der Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden. Mit der Maßnahme kann vor allem vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens der Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden. Darüber hinaus müssen die Besucher in den Gebäuden des Landratsamts eine FFP2-Maske tragen.
Gesundheitsamt informiert Corona-positive Personen per E-Mail
Das Gesundheitsamt Haßberge stellt die Information der Corona-positiven Personen (sog. Indexpersonen) ab Freitag, 28. Januar, um: Bisher werden die Indexpersonen telefonisch kontaktiert und dabei auch über die Dauer der Isolation informiert. Aufgrund der Vielzahl von Neuinfektionen ist dies derzeit nicht mehr möglich und das Gesundheitsamt stellt die Information über die erforderliche Isolation auf E-Mail/ den Postweg um.
Das Schreiben bzw. die E-Mail des Gesundheitsamtes enthält neben der Information über das positive Testergebnis auch die Verfügung der Isolation. Die häusliche Absonderung endet entsprechend der Allgemeinverfügung (AV) Isolation bei asymptomatischem Verlauf in der Regel 10 Tage nach dem durchgeführten Test (Tag des Abstrichs) oder bei symptomatischem Verlauf 10 Tage nach Symptombeginn und wenn für 48 Stunden Symptomfreiheit bestand. Eine Freitestung in beiden Fällen kann frühestens an Tag 7 erfolgen (Schnell- oder PCR-Test möglich; jedoch nicht mit Selbsttests). Die genannten Zeiträume gelten auch für Personen mit nachgewiesener Omikron-Infektion. Da das Gesundheitsamt die positiv getesteten Personen nicht mehr aktiv befragt, wird das Enddatum anhand der Angaben der Labormeldung ermittelt. Wurde der PCR-Test bereits mehr als 10 Tage vor dem ermittelten Isolationsende durchgeführt oder bestanden bereits vor dem Test Covd-19 typische Symptome, so können Betroffene dies dem Gesundheitsamt über ein Online-Formular mitteilen. Erst dann kann die Anordnung angepasst werden.
Weiter enthält das Schreiben die Aufforderung, die eigenen engen Kontaktpersonen ab zwei Tage vor dem Testtermin bzw. vor Symptombeginn selbst zu informieren und deren Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Auf der Internetseite des Landratsamtes ist ein Kontaktformular eingestellt, über das sich Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt wie die positiv getestete Person leben beim Gesundheitsamt melden (für Fragen, Testtermin, Quarantänebescheinigung): https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus-1/enge-kontaktpersonen-und-verdachtspersonen.html.
Bei offenen Fragen können sich Betroffene per Mail an gesundheitsamt@hassberge.de bzw. telefonisch an die 09521-27400 oder 09521-27600 wenden, das Anliegen wird dort aufgenommen und an die zuständigen Sachbearbeiter/innen weitergeleitet. Antworten auf häufige Fragen finden Sie außerdem z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-einer-corona-infektion/
Zu beachten ist, dass eine Quarantänebescheinigung nach Prüfung der Voraussetzungen in den oben genannten Fällen nur ausgestellt wird, wenn sich der Betroffene direkt meldet. Personen, die sich ohne Meldung beim Gesundheitsamt in Quarantäne begeben und im Nachhinein eine Bescheinigung wünschen, können keine Bescheinigung erhalten.
Verkürzung der Quarantäne/Isolation
Eine Verkürzung der Quarantäne von Kontaktpersonen bzw. Isolation bei positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen ist möglich, wenn der/die Betroffene symptomfrei ist.
Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder können als Kontaktperson mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der am 5. Tag nach dem letzten Kontakt durchgeführt wurde, die Quarantäne vorzeitig beenden.
Alle anderen Kontaktpersonen sowie positiv getestete Personen können die Quarantäne bzw. Isolation mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der am 7. Tag nach dem letzten Kontakt bzw. Symptombeginn/pos. PCR-Test durchgeführt wurde, vorzeitig beenden. In der Quarantäne- bzw. Isolationsbescheinigung steht das Datum, ab welchem die Testung für die Verkürzung durchgeführt werden kann.
Ausnahme von der Quarantäne als Kontaktperson
Personen, die doppelt frisch geimpft oder frisch genesen (bis 3 Monate nach Impfung bzw. positiver PCR-Befund) oder geboostert sind und keine Symptome haben sind als Kontaktperson von der Quarantäne ausgenommen.
Zum Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Quarantäne, beziehungsweise zur Verkürzung oder Beendigung der Quarantäne vorliegen, kann das negative Testergebnis, beziehungsweise die entsprechenden Zertifikate auf der Internetseite des Landkreises unter „Aktuelles zum Coronavirus“ über Online-Formular „Quarantäneverkürzung“ unter folgendem Link https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus-1/quarantaeneverkuerzung.html an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Die Nachweise müssen neben dem Datum der letzten Impfung bzw. des positiven PCR-Befundes, den Namen und das Geburtsdatum enthalten.
Bei Krankheitssymptomen: Bitte an den Hausarzt/die Hausärztin oder telefonisch an den Kassenärztlichen Bereitschafsdienst wenden, Telefon 116 117. Dort wird das weitere Vorgehen dann besprochen.
Testen im Testzentrum Wonfurt
Um im Testzentrum Wonfurt lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung online über das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises Haßberge notwendig: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Den Namen bitte im Kontaktformular immer genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht. Der Termin wird den Betroffenen dann per E-Mail mitgeteilt. Wer keine digitale Möglichkeit hat, kann auch telefonisch unter der Rufnummer 09521/27-720 einen Termin vereinbaren.
Wichtiger Hinweis: Wer seinen vereinbarten Termin im Testzentrum Wonfurt nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, den Termin zu stornieren, am besten per E-Mail: testzentrum@hassberge.de oder telefonisch 09521/27-720.
Für folgende Testungen werden bereits bei der Anmeldung Nachweise sowie eine Begründung im „Bemerkungsfeld“ benötigt. Die Anlagen müssen unter „Datei auswählen“ hinzugefügt werden:
– positiver Antigentest / positiver Pooling Test
– Schwangere und Stillende (Mutterpass)
– Personen bei denen laut ärztlichem Zeugnis keine Covid Impfung möglich ist (Attest)
– Kontaktpersonen (Quarantänebescheinigung)
– Anspruch auf Testung für Kinder: Ausweis/Kinderpass
– Berechtigungsschein der jeweiligen Pflege- oder Behinderteneinrichtung
Des Weiteren ist zur Testung mitzubringen:
1. Versichertenkarte der Krankenkasse
2. Personalausweis
3. Mund-Nasen-Schutz
4. die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital)
Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital per Email und über die Corona-App direkt über das Labor. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Robert-Koch-Institut die Regeln für Corona-Genesene geändert hat. Bis vor kurzem galten Menschen mit einer nachweislich überstandenen Covid19-Infektion 180 Tage lang als genesen. Aus diesen sechs Monaten wurden nun drei. Seit dem 15. Januar 2022 gilt der Genesenen-Status nur noch für 90 Tage. Auf der RKI-Internetseite heißt es dazu offiziell:
„Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“
Impfung nach einmaliger Johnson & Johnson-Dosis
Durch die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022 wird nach einer einmaligen Johnson & Johnson-Impfung eine zweite Impfstoffdosis benötigt, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Hierzu wird ein mRNA-Impfstoff ab 4 Wochen nach der Erstimpfung empfohlen. Personen, die nur eine einmalige Impfstoffdosis Johnson&Johnson erhalten haben, gelten rechtlich daher nicht mehr als „vollständig geimpft“. Weitere 3 Monate nach dieser Zweitimpfung ist eine Auffrischungsimpfung möglich, um als „geboostert“ zu gelten.
Ab dem 01.02.2022 verlieren Impfzertifikate nach 9 Monaten ihre Gültigkeit, wenn nach einer erfolgten Grundimmunisierung keine Auffrischungsimpfung verabreicht wurde.
Impfen ohne Termin wird ausgeweitet
In allen Impfzentren des Landkreises Haßberge ist von Montag, 31. Januar, zunächst bis einschließlich Sonntag, 13. Februar, wieder Impfen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Vor Ort kann zwischen den Impfstoffen Moderna (ab 30 Jahren), Biontech (ab 12 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren) gewählt werden. Bitte beachten: Aufgrund des nicht planbaren Aufkommens an Impflingen kann es gegebenenfalls zu Wartezeiten kommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, besteht auch weiterhin die Möglichkeit einen festen Termin mit der vorherigen Registrierung unter www.impfzentren.bayern, auch innerhalb der unten genannten Zeiträume zu buchen. Wer über keinen Internet-Zugang verfügt, kann auch weiterhin über die Hotline 09521/27-769 (Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) oder 27-600 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr) einen Termin vereinbaren.
Impfen ohne Termin findet zu folgenden Zeiten statt:
• im Impfzentrum Hofheim: 1. bis 13. Februar von Montag bis Sonntag 8.00 bis 11.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr und 18.00 bis 21.00 Uhr.
• im Impfzentrum Ebelsbach: 31. Januar bis 13. Februar von Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 14.30 Uhr.
• Im Impfzentrum Königsberg: 31. Januar bis 13. Februar von Mittwoch bis Sonntag jeweils von 11.00 bis 14.30 Uhr und von 16.00 bis 19.30 Uhr.
Kinderimpftermine sind ausgenommen, diese finden innerhalb der angekündigten Zeiten mit Termin statt.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Zum Impftermin ist der Personalausweis und – wenn vorhanden – der Impfpass mitzubringen. Wer zur Zweit-, bzw. Auffrischungsimpfung kommt, muss einen Nachweis über die vorangegangenen Impfungen mitführen (Impfpass, digitales Impfzertifikat oder Impfdoku).
Termine Sonderimpfaktionen:
Zur Verfügung stehen die Impfstoffe Biontech (ab 12 Jahren mit Zustimmung der Eltern), Moderna (ab 30 Jahren) und Johnson & Johnson ab 18 Jahren)
Ebern, Alte Kaserne: Graf Stauffenberg Straße 1: Freitag, 4. Februar, 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag, 11. Februar, 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag, 18. Februar, 16.00 bis 20.00 Uhr und Freitag, 25. Februar, 16.00 bis 20.00 Uhr.
Eltmann, Stadthalle: Dienstag, 8. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr und Montag, 21. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr.
Knetzgau, Ratssaal: Mittwoch, 9. Februar, von 17.00 bis 20.00 Uhr.
Rauhenebrach, Grundschule Untersteinbach, Schulstraße 2: Samstag, 12. Februar, von 9.45 Uhr bis 16.00 Uhr.
Booster-Impfungen
Bei allen Impfangeboten werden neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischimpfungen für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und dem bayerischen Gesundheitsministerium empfohlenen Personengruppen vorgenommen. Empfohlen wird die Covid-19-Auffrischungsimpfung allen Personen ab 18 Jahren – mindestens 3 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung. Die Empfehlung zur Auffrischung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon.
Des Weiteren empfiehlt die Stiko die Auffrischungsimpfung für Personen über 12 Jahre nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine 1-malige Impfstoffdosis mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion. Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion.
Auffrischungsimpfung ab 12 Jahren
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt auch allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Corona-Auffrischimpfung gegen Corona mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Entsprechende Termine können vereinbart werden.
Darüber hinaus können Personen, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ihren Impfschutz verbessern und eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten (4 Wochen nach der Erstimpfung). Diese zweite Impfung ist nicht als Auffrischungsimpfung zu werten, sondern sie erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung. Bis eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) nach der Empfehlung der STIKO durchgeführt wird, gelten derzeit die Betroffenen dementsprechend nicht als „geboostert“ und benötigen gemäß der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 14. Dezember 2021 weiterhin einen Test, um Zugang zu den Bereichen zu erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind.
Wann gelte ich als geboostert nach der Johnson & Johnson-Impfung?
Um den Status „geboostert“ zu erhalten (von 2 G+ umfasst) sind insgesamt drei Impfungen notwendig: Seitens der EMA ist eine Doppel- bzw. Dreifachimpfung mit J&J zugelassen. Im Epidemiologischen Bulletin (Stand 20.01.22) wird erklärt, dass bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch eine 2. bzw. 3. Impfung mit J&J nach ärztlicher Beratung möglich ist.
Eine Stiko-Empfehlung gibt es dafür jedoch nicht! Die Stiko geht von einem höheren Impfschutz bei einem heterogenen Impfschema (erst Johnson & Johnson und dann einen mRNA-Impfstoff) aus. Folglich kann zwar dem Wunsch nach einem Termin für eine weitere Impfung mit Johnson & Johnson entsprochen werden. Es wird aber ausdrücklich auf die fehlende Stiko-Empfehlung hinweisen und klargestellt, dass der Impfwillige evtl. vom Impfarzt vor Ort abgewiesen wird.
Die beiden verfügbare mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von Biontech/Pfizer und Spikevax von Moderna) sind laut Ärzteverein Haßberge und der ärztlichen Leiterin des Impfzentrums Königsberg für eine Booster-Impfung gleichermaßen geeignet, zugelassen und hochwirksam. In Studien zur Auffrischung hätten sich keine wesentlichen Unterschiede im Impferfolg ergeben, so dass beide problemlos eingesetzt werden können – auch wenn die ersten Impfungen mit einem andren Impfstoff durchgeführt wurden. Lediglich für Menschen unter 30 Jahren und Schwangeren empfielht die STIKO sowohl zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischung ausschließlich den Einsatz von Biontech.
Impfangebot für Kinder von 5 bis 11 Jahren
Der Landkreis Haßberge hat das Impfangebot für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren erweitert. Die Termine können ab sofort inklusive der Zweitimpfung gebucht werden. Die nächsten Sonderimpftage für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sind im BRK-Impfzentrum Hofheim: 4. Februar, 6. Februar, 12. Februar, 13. Februar, 17. Februar, 19. Februar, 20. Februar, 25. Februar, 27. Februar.
Termine im März: 5. März, 6. März, 10. März, 12. März, 13. März, 18. März, 26. März, 27. März und 31. März.
Termine im April: 2. April, 3. April, 8. April, 16. April, 17. April, 21. April, 23. April, 24. April und 29. April.
Weitere Impftermine für Kinder sind in Planung und werden rechtzeitig veröffentlicht
Eltern, die ihre Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren impfen lassen möchten, können über die Hotline 09521/27-769 (Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) oder 27-600 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr) einen Termin vereinbaren.
Voraussetzungen für eine Impfung 5- bis 11-Jähriger
• Begleitung eines oder beider Erziehungsberechtigter
• bei Begleitung nur eines Erziehungsberechtigten muss zusätzlich das Einverständnis des anderen Erziehungsberechtigten vorliegen
• bei Alleinerziehenden bitte Nachweis mitbringen über das alleinige Sorgerecht
• Impfpass (falls vorhanden), Geburtsurkunde / Ausweisdokument
Weitere Informationen rund um das Thema Kinderimpfungen gibt es auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Kinderimpftagen vorerst ausschließlich Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren geimpft werden. Ältere Kinder oder Geschwister benötigen einen anderen Termin.
Kostenlose Antigen-Schnelltests
Alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Haßberge können sich kostenlos mit Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus testen lassen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu bestimmten Innenräumen und Veranstaltungen dienen.
Das BRK bittet darum, sich vorab zuhause einmalig registrieren zu lassen unter: https://meintest.brk.de. Das erleichtert für alle Beteiligten – Testwillige und BRK-Personal – den Aufwand vor Ort und reduziert die Wartezeit deutlich. Auch vor Ort besteht die Möglichkeit, durch Scannen eines QR-Codes diese Registrierung einmalig und schnell vorzunehmen. Nach dem Test kann die Ergebnisübermittlung so auch digital via SMS und/oder E-Mail übermittelt werden, auf Wunsch auch direkt an die Corona-Warn-App.
Für alle Tests müssen sich die Bürger zudem mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu ihrer Person identifizieren können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ggf. ohne Begleitung ihrer Eltern einen Schnelltest durchführen lassen wollen, müssen vor dem Test eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Kinder und Jugendliche müssen sich grundsätzlich ebenso durch die Vorlage eines Lichtbildausweises zu ihrer Person ausweisen können.
Alle Schnelltestmöglichkeiten auf einen Blick:
(Angaben ohne Gewähr)
Schnelltestzentren des BRK-Kreisverbandes Haßberge:
Letzter Einlass: je 15 Minuten vor Schließung
Achtung: Testungen sind nur noch mit einer Online-Registrierung unter: https//meintest.brk.de möglich.
Haßfurt, Rotkreuzhaus (Industriestraße 16):
Montag bis Freitag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 16.00 Uhr
Ebern, Rotkreuzhaus (Im Frauengrund 12):
Montag bis Freitag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 bis 15:00 Uhr
Hofheim, Haus des Gastes (Johannisstraße 26):
Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Eltmann, Sportgaststätte (Bambergerstraße 21):
Dienstag, Donnerstag, Sonntag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Maroldsweisach, Mehrzweckraum im Rathaus (Hauptstraße 24):
Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kommunale Schnellteststationen
Breitbrunn: Gemeindezentrum, Lußberger Weg 3: Freitag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Ebelsbach: Bürgersaal, Georg-Schäfer-Straße 30: Samstag 9.30 bis 12.00 Uhr und Montag 16.30 bis 19.00 Uhr.
Kirchlauter: Oskar-Kandler-Zentrum, Karl-Glockner-Straße 2: Sonntag: 16.00 bis 18.00 Uhr.
Knetzgau: Ratssaal: Dienstag 7.30 bis 8.30 Uhr und Donnerstag 7.30 bis 8.30 Uhr. Oberaurach: Oberaurachzentrum Trossenfurt: Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr vorgesehen. Eventuelle Anpassungen des Testzeitraumes bitte der Homepage entnehmen unter: www.oberaurach.de.
Rauhenebrach: Feuerwehrhaus Untersteinbach: jeden Dienstag und Donnerstag von 17.30 bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Sand: Sport- und Kulturhalle: Sonntag 10.00 bis 11.30 Uhr.
Stettfeld: Gemeindehaus, Am Rathaus 4: Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr (letzter Einlass 18.45 Uhr).
Theres: Alte Sporthalle Obertheres: Freitag, Montag und Mittwoch 17.30 bis 19.00 Uhr.
Wonfurt: ehemaliger Verkaufsraum der Autoverwertung Schuck, Altachweg 8: Dienstag, Donnerstag, Sonntag 17.00 bis 19.00 Uhr.
Zeil: Schulturnhalle: Samstag, 13.00 bis 16.00 Uhr (ab 01. Februar nur noch samstags geöffnet).
Apotheken, Arztpraxen und Sonstige die Antigen-Schnelltests anbieten
Fuchs Apotheke Knetzgau, Telefon 09527/950160: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung.
Ratsapotheke Zeil, Telefon 09524/266.
Stadt-Apotheke Ebern, Online-Registrierung unter: Stadt-Apotheke Ebern (stadt-apotheke-ebern.de) über das Bild Schnelltestapotheke (Testmöglichkeit täglich, auch an Feiertagen).
Aurach-Apotheke Trossenfurt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie am Mittwoch von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr. Um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 09522/7550 wird gebeten.
Die Liste der Apotheken, die im Landkreis Haßberge Antigen-Schnelltest anbieten ist einzusehen auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklaerung_selbsttest
Aidhausen-Nassach: Massagepraxis Schüll, Mittlere Gasse 1, täglich von 16.30 bis 18.00 Uhr, Voranmeldung notwendig unter Telefon 09523/4314076.
Burgpreppach: Gemeinschaftspraxis Stieglitz/Katzenberger: Montag bis Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 18.00 Uhr. Um Anmeldung wird gebeten unter Telefon 09534/648.
Ebern: Edeka Parkplatz, Bahnhofstraße 8: Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag 9.00 bis 16.00 Uhr.
Haßfurt: Teststelle „Am Osterfeld“, Geschwister-Scholl-Ring 1: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag sowie Sonntag 19.00 bis 20.00 Uhr. Keine Terminvereinbarung nötig.
Haßfurt: Praxis für Physiotherapie Sandra Neugebauer, Industriestraße 23: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr.
Haßfurt: Praxis für Ergotherapie Elmar Weinbeer, Hofheimer Straße 63: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 8.30 Uhr, Terminvereinbarung bitte per E-Mail: info@ergotherapie-hassberge.de oder Telefon 09521 958080.
Haßfurt: Black Dischinni Sishabar, Promenade 10: ab 1. Februar täglich von 15.00 bis 22.00 Uhr.
Haßfurt-Augsfeld: Akudmedpharm, Fit4Life, Lautensee 1: Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr, Samstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Sonntag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Haßfurt-Sylbach: Teststelle Petra Lurz, Dorfplatz: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.00 bis 10.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag 17.00 bis 19.00 Uhr, Donnerstag und Samstag geschlossen. Keine Voranmeldung notwendig.
Hofheim: Testzentrum Edeka Parkplatz: Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag 9.00 bis 16.00 Uhr.
Hofheim: Testzentrum Rewe, Ringstraße 25: Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag 12.00 bis 18.00 Uhr; Anmeldung unter: www.testzentrum-hoh.de, Telefon 0152 06392273.
Knetzgau: Edeka-Parkplatz, Steinbruch 2: Montag bis Samstag 7.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag 12.00 bis 18.00 Uhr. Anmeldung unter: www.testzentrum-knetzgau.de oder telefonisch unter: 01520 / 639 31 91.
Königsberg: Testzentrum Römershofer Weg 1: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen.
Pfaffendorf: Teststelle Pfaffendorfer Hauptstraße, 17 a: Montag bis Freitag 12.00 bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen.
Zeil: Teststelle Capitol Kino: Mittwoch, Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr, Samstag 16.00 bis 19.00 Uhr und Sonntag 12.00 bis 16.00 Uhr.
Zeil: Zahnarztpraxis Dr. Hartwig, Gröbera 12: zu den Praxiszeiten nach telefonischer Vereinbarung von Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 09524 3035030.
Das Gesundheitsamt Haßberge meldet 623 weitere Neuinfektionen mit dem Coronavirus und einen weiteren Todesfall. Dabei handelt es sich um eine 82-jährige Frau, die in einer Klinik mit/an Covid-19 verstorben ist. Damit erhöht sich die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus auf 121. Die Gesamtzahl der bestätigten Fälle beläuft sich auf 10.986 (Stand: 31.01.22, 15.00 Uhr). Mindestens 90 Prozent der Neuinfektionen sind auf die Omikron-Variante zurückzuführen. 9780 Bürgerinnen und Bürger sind inzwischen wieder genesen. Demnach sind aktuell 1085 Personen mit dem neuartigen Virus infiziert. Es gibt 2 Corona-Patienten, die stationär in Kliniken behandelt werden, niemand davon intensivmedizinisch. In häuslicher Isolation befinden sich 447 enge Kontaktpersonen und Reiserückkehrer.
Die 7-Tage-Inzidenz beträgt laut Robert-Koch-Institut 1371,7 (Stand: 31.01.22 0.00 Uhr). Die Corona-Hotspotregeln in Bayern bei einer Inzidenz von über 1000 bleiben bis einschließlich 9. Februar weiterhin ausgesetzt. So treten auch bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 1000 im Landkreis Haßberge keine verschärften Lockdown-Regelungen, zum Beispiel in der Gastronomie, ein.
Die Corona-Schutzimpfungen schreiten im Landkreis Haßberge stetig voran:
Die Zahl der Erstimpfungen im Impfzentrum ist auf 34.633 gestiegen; 36.685 Personen sind mittlerweile vollständig geimpft; dazu kommen noch 20.891 Auffrischungen. Hier mit eingerechnet sind die Sonderimpfungen über die Betriebsärzte bei Valeo und Fränkische. Zahlen über Impfungen anderer Betriebsärzte liegen dem Landratsamt leider nicht vor.
Die Hausärzte im Landkreis haben bisher 60.763 Dosen verabreicht (18.819 Erstimpfungen, 21.567 vollständig Geimpfte, 20.377 Auffrischungen). Dazu kommen noch 819 Impfungen in den Haßberg-Kliniken (462 Erstimpfungen, 357 vollständig Geimpfte).
Die Gesamtzahl der Erstimpfungen liegt bei 53.914 (63,88 Prozent), vollständig geimpft sind bisher insgesamt 58.609 Bürgerinnen und Bürger, das entspricht einer Impfquote von 69,44 Prozent. Hinweis: Bei den vollständig Geimpften sind die Impfungen mit Johnson & Johnson enthalten.
Welche Regelungen aktuell im Landkreis Haßberge gelten, kann auch direkt in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachgelesen werden:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15/true.
Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen auch an die Hotline des Landkreises wenden unter: 09521-27-600 (Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr). Eine ausführliche Beschreibung aller geltenden Regelungen sind auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums zu finden:
• https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php
• https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/
3G-Zutrittsregelung für das Landratsamt
Der Zutritt zum Landratsamt und allen dazugehörigen Nebenstellen ist seit 10. Januar, nur noch nach Vorlage eines gültigen 3-G-Nahweises (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Die Kontrolle erfolgt am Haupteingang. Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) sowie eines Impfachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises von einer offiziellen Teststelle. Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden.
Schülerinnen und Schüler, die an ihrer Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Nachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regelung nicht.
Durch die Zugangsregelung soll der Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden. Mit der Maßnahme kann vor allem vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens der Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden. Darüber hinaus müssen die Besucher in den Gebäuden des Landratsamts eine FFP2-Maske tragen.
Gesundheitsamt informiert Corona-positive Personen per E-Mail
Das Gesundheitsamt Haßberge stellt die Information der Corona-positiven Personen (sog. Indexpersonen) ab Freitag, 28. Januar, um: Bisher werden die Indexpersonen telefonisch kontaktiert und dabei auch über die Dauer der Isolation informiert. Aufgrund der Vielzahl von Neuinfektionen ist dies derzeit nicht mehr möglich und das Gesundheitsamt stellt die Information über die erforderliche Isolation auf E-Mail/ den Postweg um.
Das Schreiben bzw. die E-Mail des Gesundheitsamtes enthält neben der Information über das positive Testergebnis auch die Verfügung der Isolation. Die häusliche Absonderung endet entsprechend der Allgemeinverfügung (AV) Isolation bei asymptomatischem Verlauf in der Regel 10 Tage nach dem durchgeführten Test (Tag des Abstrichs) oder bei symptomatischem Verlauf 10 Tage nach Symptombeginn und wenn für 48 Stunden Symptomfreiheit bestand. Eine Freitestung in beiden Fällen kann frühestens an Tag 7 erfolgen (Schnell- oder PCR-Test möglich; jedoch nicht mit Selbsttests). Die genannten Zeiträume gelten auch für Personen mit nachgewiesener Omikron-Infektion. Da das Gesundheitsamt die positiv getesteten Personen nicht mehr aktiv befragt, wird das Enddatum anhand der Angaben der Labormeldung ermittelt. Wurde der PCR-Test bereits mehr als 10 Tage vor dem ermittelten Isolationsende durchgeführt oder bestanden bereits vor dem Test Covd-19 typische Symptome, so können Betroffene dies dem Gesundheitsamt über ein Online-Formular mitteilen. Erst dann kann die Anordnung angepasst werden.
Weiter enthält das Schreiben die Aufforderung, die eigenen engen Kontaktpersonen ab zwei Tage vor dem Testtermin bzw. vor Symptombeginn selbst zu informieren und deren Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Auf der Internetseite des Landratsamtes ist ein Kontaktformular eingestellt, über das sich Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt wie die positiv getestete Person leben beim Gesundheitsamt melden (für Fragen, Testtermin, Quarantänebescheinigung): https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus-1/enge-kontaktpersonen-und-verdachtspersonen.html.
Bei offenen Fragen können sich Betroffene per Mail an gesundheitsamt@hassberge.de bzw. telefonisch an die 09521-27400 oder 09521-27600 wenden, das Anliegen wird dort aufgenommen und an die zuständigen Sachbearbeiter/innen weitergeleitet. Antworten auf häufige Fragen finden Sie außerdem z.B. unter https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/wie-verhalte-ich-mich/bei-einer-corona-infektion/
Zu beachten ist, dass eine Quarantänebescheinigung nach Prüfung der Voraussetzungen in den oben genannten Fällen nur ausgestellt wird, wenn sich der Betroffene direkt meldet. Personen, die sich ohne Meldung beim Gesundheitsamt in Quarantäne begeben und im Nachhinein eine Bescheinigung wünschen, können keine Bescheinigung erhalten.
Verkürzung der Quarantäne/Isolation
Eine Verkürzung der Quarantäne von Kontaktpersonen bzw. Isolation bei positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen ist möglich, wenn der/die Betroffene symptomfrei ist.
Schülerinnen und Schüler sowie Kitakinder können als Kontaktperson mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der am 5. Tag nach dem letzten Kontakt durchgeführt wurde, die Quarantäne vorzeitig beenden.
Alle anderen Kontaktpersonen sowie positiv getestete Personen können die Quarantäne bzw. Isolation mit einem negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test, der am 7. Tag nach dem letzten Kontakt bzw. Symptombeginn/pos. PCR-Test durchgeführt wurde, vorzeitig beenden. In der Quarantäne- bzw. Isolationsbescheinigung steht das Datum, ab welchem die Testung für die Verkürzung durchgeführt werden kann.
Ausnahme von der Quarantäne als Kontaktperson
Personen, die doppelt frisch geimpft oder frisch genesen (bis 3 Monate nach Impfung bzw. positiver PCR-Befund) oder geboostert sind und keine Symptome haben sind als Kontaktperson von der Quarantäne ausgenommen.
Zum Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Ausnahme von der Quarantäne, beziehungsweise zur Verkürzung oder Beendigung der Quarantäne vorliegen, kann das negative Testergebnis, beziehungsweise die entsprechenden Zertifikate auf der Internetseite des Landkreises unter „Aktuelles zum Coronavirus“ über Online-Formular „Quarantäneverkürzung“ unter folgendem Link https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus-1/quarantaeneverkuerzung.html an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Die Nachweise müssen neben dem Datum der letzten Impfung bzw. des positiven PCR-Befundes, den Namen und das Geburtsdatum enthalten.
Bei Krankheitssymptomen: Bitte an den Hausarzt/die Hausärztin oder telefonisch an den Kassenärztlichen Bereitschafsdienst wenden, Telefon 116 117. Dort wird das weitere Vorgehen dann besprochen.
Testen im Testzentrum Wonfurt
Um im Testzentrum Wonfurt lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung online über das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises Haßberge notwendig: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Den Namen bitte im Kontaktformular immer genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht. Der Termin wird den Betroffenen dann per E-Mail mitgeteilt. Wer keine digitale Möglichkeit hat, kann auch telefonisch unter der Rufnummer 09521/27-720 einen Termin vereinbaren.
Wichtiger Hinweis: Wer seinen vereinbarten Termin im Testzentrum Wonfurt nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, den Termin zu stornieren, am besten per E-Mail: testzentrum@hassberge.de oder telefonisch 09521/27-720.
Für folgende Testungen werden bereits bei der Anmeldung Nachweise sowie eine Begründung im „Bemerkungsfeld“ benötigt. Die Anlagen müssen unter „Datei auswählen“ hinzugefügt werden:
– positiver Antigentest / positiver Pooling Test
– Schwangere und Stillende (Mutterpass)
– Personen bei denen laut ärztlichem Zeugnis keine Covid Impfung möglich ist (Attest)
– Kontaktpersonen (Quarantänebescheinigung)
– Anspruch auf Testung für Kinder: Ausweis/Kinderpass
– Berechtigungsschein der jeweiligen Pflege- oder Behinderteneinrichtung
Des Weiteren ist zur Testung mitzubringen:
1. Versichertenkarte der Krankenkasse
2. Personalausweis
3. Mund-Nasen-Schutz
4. die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital)
Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital per Email und über die Corona-App direkt über das Labor. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.
Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Robert-Koch-Institut die Regeln für Corona-Genesene geändert hat. Bis vor kurzem galten Menschen mit einer nachweislich überstandenen Covid19-Infektion 180 Tage lang als genesen. Aus diesen sechs Monaten wurden nun drei. Seit dem 15. Januar 2022 gilt der Genesenen-Status nur noch für 90 Tage. Auf der RKI-Internetseite heißt es dazu offiziell:
„Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“
Impfung nach einmaliger Johnson & Johnson-Dosis
Durch die Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung und Coronavirus-Einreiseverordnung vom 14.01.2022 wird nach einer einmaligen Johnson & Johnson-Impfung eine zweite Impfstoffdosis benötigt, um als „vollständig geimpft“ zu gelten. Hierzu wird ein mRNA-Impfstoff ab 4 Wochen nach der Erstimpfung empfohlen. Personen, die nur eine einmalige Impfstoffdosis Johnson&Johnson erhalten haben, gelten rechtlich daher nicht mehr als „vollständig geimpft“. Weitere 3 Monate nach dieser Zweitimpfung ist eine Auffrischungsimpfung möglich, um als „geboostert“ zu gelten.
Ab dem 01.02.2022 verlieren Impfzertifikate nach 9 Monaten ihre Gültigkeit, wenn nach einer erfolgten Grundimmunisierung keine Auffrischungsimpfung verabreicht wurde.
Impfen ohne Termin wird ausgeweitet
In allen Impfzentren des Landkreises Haßberge ist von Montag, 31. Januar, zunächst bis einschließlich Sonntag, 13. Februar, wieder Impfen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Vor Ort kann zwischen den Impfstoffen Moderna (ab 30 Jahren), Biontech (ab 12 Jahren) und Johnson & Johnson (ab 18 Jahren) gewählt werden. Bitte beachten: Aufgrund des nicht planbaren Aufkommens an Impflingen kann es gegebenenfalls zu Wartezeiten kommen. Um Wartezeiten zu vermeiden, besteht auch weiterhin die Möglichkeit einen festen Termin mit der vorherigen Registrierung unter www.impfzentren.bayern, auch innerhalb der unten genannten Zeiträume zu buchen. Wer über keinen Internet-Zugang verfügt, kann auch weiterhin über die Hotline 09521/27-769 (Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) oder 27-600 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr) einen Termin vereinbaren.
Impfen ohne Termin findet zu folgenden Zeiten statt:
• im Impfzentrum Hofheim: 1. bis 13. Februar von Montag bis Sonntag 8.00 bis 11.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr und 18.00 bis 21.00 Uhr.
• im Impfzentrum Ebelsbach: 31. Januar bis 13. Februar von Montag bis Freitag jeweils von 10.00 bis 14.30 Uhr.
• Im Impfzentrum Königsberg: 31. Januar bis 13. Februar von Mittwoch bis Sonntag jeweils von 11.00 bis 14.30 Uhr und von 16.00 bis 19.30 Uhr.
Kinderimpftermine sind ausgenommen, diese finden innerhalb der angekündigten Zeiten mit Termin statt.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Zum Impftermin ist der Personalausweis und – wenn vorhanden – der Impfpass mitzubringen. Wer zur Zweit-, bzw. Auffrischungsimpfung kommt, muss einen Nachweis über die vorangegangenen Impfungen mitführen (Impfpass, digitales Impfzertifikat oder Impfdoku).
Termine Sonderimpfaktionen:
Zur Verfügung stehen die Impfstoffe Biontech (ab 12 Jahren mit Zustimmung der Eltern), Moderna (ab 30 Jahren) und Johnson & Johnson ab 18 Jahren)
Ebern, Alte Kaserne: Graf Stauffenberg Straße 1: Freitag, 4. Februar, 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag, 11. Februar, 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag, 18. Februar, 16.00 bis 20.00 Uhr und Freitag, 25. Februar, 16.00 bis 20.00 Uhr.
Eltmann, Stadthalle: Dienstag, 8. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr und Montag, 21. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr.
Knetzgau, Ratssaal: Mittwoch, 9. Februar, von 17.00 bis 20.00 Uhr.
Rauhenebrach, Grundschule Untersteinbach, Schulstraße 2: Samstag, 12. Februar, von 9.45 Uhr bis 16.00 Uhr.
Booster-Impfungen
Bei allen Impfangeboten werden neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischimpfungen für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und dem bayerischen Gesundheitsministerium empfohlenen Personengruppen vorgenommen. Empfohlen wird die Covid-19-Auffrischungsimpfung allen Personen ab 18 Jahren – mindestens 3 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung. Die Empfehlung zur Auffrischung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon.
Des Weiteren empfiehlt die Stiko die Auffrischungsimpfung für Personen über 12 Jahre nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine 1-malige Impfstoffdosis mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion. Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion.
Auffrischungsimpfung ab 12 Jahren
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt auch allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Corona-Auffrischimpfung gegen Corona mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Entsprechende Termine können vereinbart werden.
Darüber hinaus können Personen, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ihren Impfschutz verbessern und eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten (4 Wochen nach der Erstimpfung). Diese zweite Impfung ist nicht als Auffrischungsimpfung zu werten, sondern sie erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung. Bis eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) nach der Empfehlung der STIKO durchgeführt wird, gelten derzeit die Betroffenen dementsprechend nicht als „geboostert“ und benötigen gemäß der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 14. Dezember 2021 weiterhin einen Test, um Zugang zu den Bereichen zu erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind.
Wann gelte ich als geboostert nach der Johnson & Johnson-Impfung?
Um den Status „geboostert“ zu erhalten (von 2 G+ umfasst) sind insgesamt drei Impfungen notwendig: Seitens der EMA ist eine Doppel- bzw. Dreifachimpfung mit J&J zugelassen. Im Epidemiologischen Bulletin (Stand 20.01.22) wird erklärt, dass bei Vorliegen einer Kontraindikation gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch eine 2. bzw. 3. Impfung mit J&J nach ärztlicher Beratung möglich ist.
Eine Stiko-Empfehlung gibt es dafür jedoch nicht! Die Stiko geht von einem höheren Impfschutz bei einem heterogenen Impfschema (erst Johnson & Johnson und dann einen mRNA-Impfstoff) aus. Folglich kann zwar dem Wunsch nach einem Termin für eine weitere Impfung mit Johnson & Johnson entsprochen werden. Es wird aber ausdrücklich auf die fehlende Stiko-Empfehlung hinweisen und klargestellt, dass der Impfwillige evtl. vom Impfarzt vor Ort abgewiesen wird.
Die beiden verfügbare mRNA-Impfstoffe (Comirnaty von Biontech/Pfizer und Spikevax von Moderna) sind laut Ärzteverein Haßberge und der ärztlichen Leiterin des Impfzentrums Königsberg für eine Booster-Impfung gleichermaßen geeignet, zugelassen und hochwirksam. In Studien zur Auffrischung hätten sich keine wesentlichen Unterschiede im Impferfolg ergeben, so dass beide problemlos eingesetzt werden können – auch wenn die ersten Impfungen mit einem andren Impfstoff durchgeführt wurden. Lediglich für Menschen unter 30 Jahren und Schwangeren empfielht die STIKO sowohl zur Grundimmunisierung als auch zur Auffrischung ausschließlich den Einsatz von Biontech.
Impfangebot für Kinder von 5 bis 11 Jahren
Der Landkreis Haßberge hat das Impfangebot für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren erweitert. Die Termine können ab sofort inklusive der Zweitimpfung gebucht werden. Die nächsten Sonderimpftage für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren sind im BRK-Impfzentrum Hofheim: 4. Februar, 6. Februar, 12. Februar, 13. Februar, 17. Februar, 19. Februar, 20. Februar, 25. Februar, 27. Februar.
Termine im März: 5. März, 6. März, 10. März, 12. März, 13. März, 18. März, 26. März, 27. März und 31. März.
Termine im April: 2. April, 3. April, 8. April, 16. April, 17. April, 21. April, 23. April, 24. April und 29. April.
Weitere Impftermine für Kinder sind in Planung und werden rechtzeitig veröffentlicht
Eltern, die ihre Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren impfen lassen möchten, können über die Hotline 09521/27-769 (Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 bis 16.00 Uhr sowie Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr) oder 27-600 (Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr) einen Termin vereinbaren.
Voraussetzungen für eine Impfung 5- bis 11-Jähriger
• Begleitung eines oder beider Erziehungsberechtigter
• bei Begleitung nur eines Erziehungsberechtigten muss zusätzlich das Einverständnis des anderen Erziehungsberechtigten vorliegen
• bei Alleinerziehenden bitte Nachweis mitbringen über das alleinige Sorgerecht
• Impfpass (falls vorhanden), Geburtsurkunde / Ausweisdokument
Weitere Informationen rund um das Thema Kinderimpfungen gibt es auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/
Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Kinderimpftagen vorerst ausschließlich Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren geimpft werden. Ältere Kinder oder Geschwister benötigen einen anderen Termin.
Kostenlose Antigen-Schnelltests
Alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Haßberge können sich kostenlos mit Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus testen lassen – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu bestimmten Innenräumen und Veranstaltungen dienen.
Das BRK bittet darum, sich vorab zuhause einmalig registrieren zu lassen unter: https://meintest.brk.de. Das erleichtert für alle Beteiligten – Testwillige und BRK-Personal – den Aufwand vor Ort und reduziert die Wartezeit deutlich. Auch vor Ort besteht die Möglichkeit, durch Scannen eines QR-Codes diese Registrierung einmalig und schnell vorzunehmen. Nach dem Test kann die Ergebnisübermittlung so auch digital via SMS und/oder E-Mail übermittelt werden, auf Wunsch auch direkt an die Corona-Warn-App.
Für alle Tests müssen sich die Bürger zudem mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu ihrer Person identifizieren können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ggf. ohne Begleitung ihrer Eltern einen Schnelltest durchführen lassen wollen, müssen vor dem Test eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Kinder und Jugendliche müssen sich grundsätzlich ebenso durch die Vorlage eines Lichtbildausweises zu ihrer Person ausweisen können.
Alle Schnelltestmöglichkeiten auf einen Blick:
(Angaben ohne Gewähr)
Schnelltestzentren des BRK-Kreisverbandes Haßberge:
Letzter Einlass: je 15 Minuten vor Schließung
Achtung: Testungen sind nur noch mit einer Online-Registrierung unter: https//meintest.brk.de möglich.
Haßfurt, Rotkreuzhaus (Industriestraße 16):
Montag bis Freitag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 16.00 Uhr
Ebern, Rotkreuzhaus (Im Frauengrund 12):
Montag bis Freitag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Samstag und Sonntag: 10:00 bis 15:00 Uhr
Hofheim, Haus des Gastes (Johannisstraße 26):
Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Eltmann, Sportgaststätte (Bambergerstraße 21):
Dienstag, Donnerstag, Sonntag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Maroldsweisach, Mehrzweckraum im Rathaus (Hauptstraße 24):
Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
Sonntag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Kommunale Schnellteststationen
Breitbrunn: Gemeindezentrum, Lußberger Weg 3: Freitag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Ebelsbach: Bürgersaal, Georg-Schäfer-Straße 30: Samstag 9.30 bis 12.00 Uhr und Montag 16.30 bis 19.00 Uhr.
Kirchlauter: Oskar-Kandler-Zentrum, Karl-Glockner-Straße 2: Sonntag: 16.00 bis 18.00 Uhr.
Knetzgau: Ratssaal: Dienstag 7.30 bis 8.30 Uhr und Donnerstag 7.30 bis 8.30 Uhr. Oberaurach: Oberaurachzentrum Trossenfurt: Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr vorgesehen. Eventuelle Anpassungen des Testzeitraumes bitte der Homepage entnehmen unter: www.oberaurach.de.
Rauhenebrach: Feuerwehrhaus Untersteinbach: jeden Dienstag und Donnerstag von 17.30 bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Sand: Sport- und Kulturhalle: Sonntag 10.00 bis 11.30 Uhr.
Stettfeld: Gemeindehaus, Am Rathaus 4: Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr (letzter Einlass 18.45 Uhr).
Theres: Alte Sporthalle Obertheres: Freitag, Montag und Mittwoch 17.30 bis 19.00 Uhr.
Wonfurt: ehemaliger Verkaufsraum der Autoverwertung Schuck, Altachweg 8: Dienstag, Donnerstag, Sonntag 17.00 bis 19.00 Uhr.
Zeil: Schulturnhalle: Samstag, 13.00 bis 16.00 Uhr (ab 01. Februar nur noch samstags geöffnet).
Apotheken, Arztpraxen und Sonstige die Antigen-Schnelltests anbieten
Fuchs Apotheke Knetzgau, Telefon 09527/950160: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung.
Ratsapotheke Zeil, Telefon 09524/266.
Stadt-Apotheke Ebern, Online-Registrierung unter: Stadt-Apotheke Ebern (stadt-apotheke-ebern.de) über das Bild Schnelltestapotheke (Testmöglichkeit täglich, auch an Feiertagen).
Aurach-Apotheke Trossenfurt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie am Mittwoch von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr. Um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 09522/7550 wird gebeten.
Die Liste der Apotheken, die im Landkreis Haßberge Antigen-Schnelltest anbieten ist einzusehen auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklaerung_selbsttest
Aidhausen-Nassach: Massagepraxis Schüll, Mittlere Gasse 1, täglich von 16.30 bis 18.00 Uhr, Voranmeldung notwendig unter Telefon 09523/4314076.
Burgpreppach: Gemeinschaftspraxis Stieglitz/Katzenberger: Montag bis Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 18.00 Uhr. Um Anmeldung wird gebeten unter Telefon 09534/648.
Ebern: Edeka Parkplatz, Bahnhofstraße 8: Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag 9.00 bis 16.00 Uhr.
Haßfurt: Teststelle „Am Osterfeld“, Geschwister-Scholl-Ring 1: Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag sowie Sonntag 19.00 bis 20.00 Uhr. Keine Terminvereinbarung nötig.
Haßfurt: Praxis für Physiotherapie Sandra Neugebauer, Industriestraße 23: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8.00 bis 17.30 Uhr sowie Mittwoch und Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr.
Haßfurt: Praxis für Ergotherapie Elmar Weinbeer, Hofheimer Straße 63: Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 bis 8.30 Uhr, Terminvereinbarung bitte per E-Mail: info@ergotherapie-hassberge.de oder Telefon 09521 958080.
Haßfurt: Black Dischinni Sishabar, Promenade 10: ab 1. Februar täglich von 15.00 bis 22.00 Uhr.
Haßfurt-Augsfeld: Akudmedpharm, Fit4Life, Lautensee 1: Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 19.30 Uhr, Samstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr und Sonntag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Haßfurt-Sylbach: Teststelle Petra Lurz, Dorfplatz: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8.00 bis 10.00 Uhr und 16.00 bis 18.00 Uhr, Sonntag 17.00 bis 19.00 Uhr, Donnerstag und Samstag geschlossen. Keine Voranmeldung notwendig.
Hofheim: Testzentrum Edeka Parkplatz: Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag 9.00 bis 16.00 Uhr.
Hofheim: Testzentrum Rewe, Ringstraße 25: Montag bis Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag 12.00 bis 18.00 Uhr; Anmeldung unter: www.testzentrum-hoh.de, Telefon 0152 06392273.
Knetzgau: Edeka-Parkplatz, Steinbruch 2: Montag bis Samstag 7.00 bis 20.00 Uhr, Sonntag 12.00 bis 18.00 Uhr. Anmeldung unter: www.testzentrum-knetzgau.de oder telefonisch unter: 01520 / 639 31 91.
Königsberg: Testzentrum Römershofer Weg 1: Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen.
Pfaffendorf: Teststelle Pfaffendorfer Hauptstraße, 17 a: Montag bis Freitag 12.00 bis 18.00 Uhr, Samstag und Sonntag geschlossen.
Zeil: Teststelle Capitol Kino: Mittwoch, Donnerstag von 16.00 bis 18.00 Uhr, Freitag 15.00 bis 17.00 Uhr, Samstag 16.00 bis 19.00 Uhr und Sonntag 12.00 bis 16.00 Uhr.
Zeil: Zahnarztpraxis Dr. Hartwig, Gröbera 12: zu den Praxiszeiten nach telefonischer Vereinbarung von Montag bis Freitag 8.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Telefon 09524 3035030.
Quelle: Landratsamt Haßfurt