Würzburg (ruf) – Im Jahr 2021 wurden dem Gewerbeaufsichtsamt Würzburg von der unterfränkischen Polizei 226 Arbeitsunfälle gemeldet; einer davon endete tödlich.
Die Untersuchung von Arbeitsunfällen gehört zum Alltag der unterfränkischen Gewerbeaufsicht. Meist wird eine Meldung über einen Arbeitsunfall mit mittleren, schweren oder gar tödlichen Verletzungen durch die Polizei übermittelt. Insgesamt sind mehrere Akteure an der Unfalluntersuchung beteiligt: Die Berufsgenossenschaft begutachtet den Unfallhergang seitens des Versicherungsträgers. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft in Hinblick auf mögliche Straftaten (Tötung, Körperverletzung und Sachschaden) und die Gewerbeaufsicht agiert als staatliche Überwachungsbehörde in Sachen Arbeitsschutz, ordnet bei Bedarf im betroffenen Betrieb Maßnahmen an und gibt ihre Erkenntnisse, sofern gefordert, an die Staatsanwaltschaft weiter. Wegeunfälle, die auf dem Weg von Zuhause zur Arbeitsstätte oder zurück passieren, gelten ebenfalls als Arbeitsunfälle und sind über die Berufsgenossenschaft versichert, werden jedoch von der unterfränkischen Gewerbeaufsicht nur in einzelnen Fällen untersucht.
Im Jahr 2021 sind 226 (in 2020 – 249 Fälle, in 2019 – 235 Fälle, 2018 – 245 Fälle, 2017 – 256 Fälle) solcher polizeilichen Meldungen bei dem unterfränkischen Gewerbeaufsichtsamt in Würzburg eingegangen. Dieser leichte Rückgang lässt sich mit den veränderten Arbeitsbedingungen während der Corona-Pandemie erklären. Unter diesen Meldungen finden sich wie schon in den Jahren zuvor viele Absturzunfälle. Selbst bei Abstürzen aus Höhen von weniger als 1,5 Meter kommt es leider immer wieder vor, dass die Umstände so ungünstig sind – harter Betonboden, nachteilige Körperposition oder scharfe Kanten innerhalb der Fallzone, dass Verunfallte sich nicht abfangen können, schwere Kopf- oder Wirbelsäulenverletzungen erleiden und dadurch tödlich verunglücken. Daher sind bereits bei Absturzkanten ab 1 Meter Höhe Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Weitere Unfallschwerpunkte waren Quetsch- und Schnittverletzungen bei Arbeiten mit Maschinen.
Schwere oder tödliche Unfälle werden häufig unter anderem dadurch verursacht, dass zwar aufwändigere aber sichere Arbeitsweise nicht befolgt wird. Die vermeintliche Ersparnis fordert jedoch am Ende im schlimmsten Fall den Höchstpreis – ein Menschenleben.
Jeder dieser Unfälle hat noch zusätzlich schwer zu beziffernde Folgen für die Angehörigen, Freunde und Kollegen. Aus der Sicht der Gewerbeaufsicht sind vor allem unmittelbare Zeugen – oft sind es Arbeitskollegen – solcher schweren Unfälle als Mitverletzte zu betrachten, auch wenn die Verletzungen rein seelischer Natur sind.
Die Zahl der Unfälle bei der Arbeit mit tödlichem Ausgang in Unterfranken liegt seit mehr als 10 Jahren im einstelligen Bereich und folgt der deutschlandweiten Entwicklung. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle in einer sich ständig wandelnden Arbeitswelt mehr als halbiert.
Das Bewusstsein für Gefährdungen am Arbeitsplatz spielt eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen und dem Verhalten am Arbeitsplatz. Der Rückgang der tödlichen Verletzungen ist auch auf ein höheres Arbeitsschutzniveau zurückzuführen, welches auf verbesserten Arbeitsschutzgesetzen und einer erfolgreichen Präventionsarbeit basiert. Ferner ist die qualitative Verbesserung der (auch innerbetrieblichen) Rettungsmaßnahmen und der unfallmedizinischen Versorgung für das Erhalten vieler Leben verantwortlich.
Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann warnt jedoch davor, angesichts dieser Erfolge in den Bemühungen nachzulassen: „Dieser Rückgang der Unfallzahlen ist kein Selbstläufer. Er sollte vielmehr Ansporn sein, auch zukünftig wachsam zu sein und das Thema Arbeitsschutz im Betrieb und auf Baustellen nicht zu vernachlässigen.“
Weitergehende Informationen zum Thema Arbeitsschutz erhalten Sie im Internet unter http://www.stmas.bayern.de//arbeitsschutz/index.php oder beim Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken.
Den Inhalt dieser Pressemitteilung, eventuell ergänzende Anlagen und Informationen, sowie gegebenenfalls Bilder mit Bildunterschriften können Sie im Internet unter folgendem Link https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/presse/pressemitteilungen/archiv/2022/010/index.html abrufen.
Quelle: Regierung von Unterfranken
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