Ab Montag, 10. Januar gilt für Besucherinnen und Besucher beim Zutritt in der Kreisverwaltungsbehörde und der Nebenstellen eine 3G-Nachweispflicht (geimpft, genesen, getestet). Die entsprechenden Nachweise mit Personalausweis oder Reisepass werden am Haupteingang des Landratsamtes überprüft.
Schnelltests sind 24 Stunden, PCR-Tests 48 Stunden ab Probeentnahme gültig. Schülerinnen und Schüler, die an ihrer Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Nachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regelung nicht.
Durch die Zugangsregelung soll der Schutz der Besucherinnen und Besucher sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöht werden. Mit der Maßnahme kann vor allem vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens der Service für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten werden.
Quelle: Landratsamt Haßberge