Aktuell sind nur die Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen ihre Papierführerscheine umzutauschen
Der EU-Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 eingeführt wurde, muss alle 15 Jahre erneuert werden. Der Hintergrund ist der, dass Führerscheine europaweit vor allem fälschungssicher und einheitlich sein sollen (EU-Richtlinie 2006/126/EG). Auf die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklasse hat der Umtausch keine Auswirkung.
Aufgrund der hohen Menge an Führerscheinen, die gewechselt werden müssen, erfolgt der Umtausch gestaffelt. Aktuell sind nur Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 aufgerufen, ihre Papierführerscheine umzutauschen.
Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die Reihenfolge des Umtauschs kann untenstehenden Tabellen entnommen werden.
Die Führerscheinstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld bittet darum, die Reihenfolge der Umtauschfristen unbedingt einzuhalten! Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, kann der Antrag frühestens ein Jahr vor Ablauf der jeweiligen Frist gestellt werden.
Papier-Führerscheine (grau und rosa), die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des
Fahrerlaubnisinhabers
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Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
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Vor 1953
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19. Januar 2033
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1953 bis 1958
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19. Januar 2022
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1959 bis 1964
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19. Januar 2023
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1965 bis 1970
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19. Januar 2024
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1971 oder später
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19. Januar 2025
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Karten-Führerscheine,
die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheines
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Tag, bis zu dem der
Führerschein umgetauscht sein muss
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1999 bis 2001
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19. Januar 2026
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2002 bis 2004
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19. Januar 2027
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2005 bis 2007
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19. Januar 2028
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2008
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19. Januar 2029
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2009
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19. Januar 2030
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2010
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19. Januar 2031
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2011
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19. Januar 2032
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2012 bis 18.01.2013
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19. Januar 2033
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Die Beantragung ist während der regulären Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr, Dienstag und Donnertag 13:30 Uhr – 15:30 Uhr, Freitag 08:00 Uhr – 12:30 Uhr) in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld, Siemensstraße 10 in Bad Neustadt a.d.Saale, möglich. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bei Eintreffen ist zunächst im Eingangsbereich eine Wartemarke zu ziehen. Aufgrund der aktuellen Situation dürfen sich derzeit maximal zwei Personen im Wartebereich der Führerscheinstelle aufhalten. Dies kann gegebenenfalls leider auch zu Wartezeiten außerhalb des Gebäudes führen.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein im Original
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- falls der Führerschein nicht durch das Landratsamt Rhön-Grabfeld ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde benötigt. Diese sollte vorab bei der ausstellenden Behörde beantragt und mitgebracht werden
- wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist und die vollwertige Fahrerlaubnisklasse 3 besitzt, kann auf Antrag die Fahrerlaubnis der Klasse T erhalten. Hierfür ist eine Bescheinigung über die land- und/oder forstwirtschaftliche Tätigkeit (ausgestellt durch Bauernverband oder Landwirtschaftsamt) vorzulegen
- Gebühr: 25,30 € (Abholung) bzw. 30,30 € (Direktversand)
Quelle: Landratsamt Rhön-Grabfeld