Anpassung soll schnellere Testungen ermöglichen
Landkreis Schweinfurt. Zum Jahreswechsel ändern das Gesundheitsamt Schweinfurt und das PCR-Testzentrum Schweinfurt das Vorgehen für Bestätigungs-PCR-Testungen bei positiven Antigen-Schnelltests. Bislang musste in diesem Fall Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufgenommen werden, um einen Termin im lokalen Testzentrum in den Ledward Barracks zu vereinbaren.
Für eine schnellere Terminbuchung und zur Entlastung des Gesundheitsamtes können Bürgerinnen und Bürger, die ein positives Schnelltest-Ergebnis (professionell oder Eigenanwendung/Selbsttest) haben, nun direkt einen Termin im lokalen Testzentrum in den Ledward Barracks vereinbaren.
Beispielsweise können von dieser Anpassung Schülerinnen und Schüler profitieren, die nach einem positiven Selbsttest-Ergebnis am Morgen, je nach Terminverfügbarkeit, noch am gleichen Vormittag einen Bestätigungstest im lokalen Testzentrum wahrnehmen.
Die Terminvereinbarung für die Bestätigungs-PCR-Testung können Bürgerinnen und Bürger ab sofort grundsätzlich selbst vereinbaren unter www.kvschweinfurt.brk.de
Eine Verlinkung zur Terminbuchung und weitere Informationen finden Bürgerinnen und Bürger auch unter www.landkreis-schweinfurt.de/coronatest bzw. unter www.schweinfurt.de/coronatest.
Es gilt zu beachten, dass die Bestätigungs-PCR-Testung nur für Personen mit positivem „Selbsttest“ oder positivem professionellen Schnelltest möglich ist. Als Nachweis zur Bestätigungs-Testung ist die Testkassette des positiven Selbsttests oder der Befund des professionellen Schnelltests an die PCR-Teststrecke sowie jeweils ein amtlicher Lichtbildausweis mitzubringen.
Weitere anspruchsberechtigte Personengruppen
Im Folgenden ist aufgeführt, welche Personengruppen außerdem im PCR-Testzentrum Schweinfurt (Ledward Barracks, Kasernenweg) kostenfrei getestet werden können und welche Nachweise zur Testung mitgebracht werden müssen. Die Nachweise sind zwingend mitzubringen, ansonsten erfolgt keine Testung. Auch ein amtlicher Lichtbildausweis ist mitzuführen. Eine vorherige Terminbuchung ist ebenso erforderlich. Kostenpflichtige Tests nach individuellem Bedarf werden dort nicht angeboten.
• Personen, bei denen die Corona-Warn-App bzw. die Luca-App ein erhöhtes Risiko anzeigt;
Nachweis: Vorzeigen der Corona-Warn-App bzw. der Luca-App mit der Warnung in der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ bzw. „erhöhtes Infektionsrisiko“
Es gilt zu beachten, dass der Risikokontakt innerhalb der letzten 14 Tage stattgefunden haben muss; es sind lediglich 2 Testungen pro Fall möglich
• Personen, die in einer Einrichtung (z. B. Krankenhäuser, Schulen, Altenheimen oder Obdachlosenunterkunft) oder einem Unternehmen in der bzw. in dem in den letzten 14 Tagen eine infizierte Person festgestellt wurde, behandelt, betreut, gepflegt, untergebracht, tätig sind oder waren bzw. sonst anwesend sind oder waren

Wichtig: Wird vom Gesundheitsamt ein entsprechendes Ausbruchgeschehen festgestellt, übermittelt dieses der Einrichtung bzw. dem Unternehmen einen entsprechenden Nachweis. Dieser ist von den Personen, die sich aufgrund des Ausbruchsgeschehens testen lassen wollen, im Testzentrum vorzulegen; es sind lediglich 2 Testungen pro Fall möglich.

• Personen, die in oder von Einrichtungen oder Unternehmen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden sollen, wenn die Testung nach einem Testkonzept verlangt wird
Nachweis: Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens (nach Muster des Landratsamts oder vergleichbar). Auch hier sind lediglich 2 Testungen pro Fall möglich.
• Schülerinnen und Schüler, deren Pool-Testung nicht auflösbar war
Nachweis: Schreiben des Gesundheitsamts Schweinfurt bzw. Schule
Es ist lediglich eine Testung pro Fall möglich.
• Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag und stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
Nachweis: Berechtigungsschein des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ausgefüllt und unterschrieben von der Einrichtung
• Beschäftigte der Regierungen und der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) sowie des Medizinischen Dienst Bayern (MD) zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Begehung der Einrichtungen
Nachweis:  Bescheinigung der Behörde nach oder ähnlich dem Muster des Landratsamts Schweinfurt oder Berechtigungsschein des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, ausgefüllt und unterschrieben von der Einrichtung
• Schwangere
Nachweis: Mutterpass, aus dem sich die aktuelle Schwangerschaft ergibt.
• Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation zum Zeitpunkt der Testung nicht geimpft werden können
Nachweis:  Zeugnis mit folgendem Inhalt
– Name der zu testenden Person
– Anschrift der zu testenden Person
– Geburtsdatum der zu testenden Person
– Aussage, dass eine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung besteht
– Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt hat

• Stillende
Nachweis: Mutterpass, Glaubhaftmachung (kürzlich entbunden/stillend)

Eine Übersicht über alle Testangebote und weitere Informationen hierzu finden Bürgerinnen und Bürger auf der Website des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/coronatest oder über die Website der Stadt Schweinfurt unter www.schweinfurt.de/coronatest

Quelle: Landratsamt Schweinfurt

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