Lkr. Haßberge: Landratsamt erlässt Regeln für Corona-Spaziergang in Ebern
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Nachdem Erkenntnisse vorliegen, dass in Ebern am 29. Dezember wieder ein Corona-Spaziergang geplant ist, hat das Landratsamt Haßberge eine Allgemeinverfügung zur Regelung dieser nicht angemeldeten Versammlung erlassen.
Auf Grund des Umstands, dass die letzte Versammlung weitestgehend friedlich abgelaufen ist, werden die Maßnahmen vorerst auf eine örtliche (Streckenführung des Zuges durch die Stadt wird vorgegeben) und zeitliche Beschränkung (von 18.30 bis maximal 20.00 Uhr) begrenzt. Die örtlich/zeitliche Beschränkung soll unter anderem eine Planbarkeit für den begleitenden Polizeieinsatz und eine kontrollierte Verkehrsregelung ermöglichen. Die Streckenführung wird wie folgt festgelegt: Beginn Bahnhaltepunkt über Häfnergasse, Klein Nürnberg, Gleusdorfer Straße, Gymnasiumstraße, Lützeleberner Straße, Georg-Nadler-Straße, Ende Bahnhaltepunkt. Die benannten Straßen dürfen nur halbseitig benutzt werden. Hingewiesen wird auf die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, insbesondere auf die Abstandsregelungen. Verboten ist das Mitführen von Waffen und sonstigen Gegenständen, die als Waffe gebraucht werden könnten.
In Abhängigkeit vom Ablauf der kommenden Versammlung, insbesondere der Einhaltung der Anordnungen in der Allgemeinverfügung, behält sich das Landratsamt für kommende Märsche Verschärfungen bis hin zu einem Verbot solcher Versammlungen ausdrücklich vor. Des Weiteren wäre es für alle Beteiligten zielführend, wenn entsprechende Aufrufe künftig nicht mehr aus der Anonymität heraus erfolgen würden, sondern aus dem Kreis der Initiatoren ein verantwortlicher Ansprechpartner benannt würde, mit dem in Zukunft – wie bei vielen anderen Versammlung gängige und gute Praxis – in konstruktiven Zusammenwirken mit den Behörden entsprechende Veranstaltungen im Vorfeld abgestimmt werden könnten.