Stadt und Landkreis Schweinfurt: Ab sofort sind in allen Impfstellen Auffrischimpfungen bereits nach drei Monaten möglich – Öffnung des Impfzentrums an den Feiertagen
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Schweinfurt Stadt und Landkreis. Um die Verbreitung der Omikron-Variante zu bremsen, hat die Ständige Impfkommission (STIKO) am Dienstag, 21. Dezember 2021, ihre Empfehlung zur Corona-Auffrischimpfung hinsichtlich des Zeitabstandes aktualisiert.
Für alle Personen ab 18 Jahren, für die bisher nach vollständiger Grundimmunisierung eine Auffrischimpfung (3. Impfung) mit einem Abstand zwischen 5 und 6 Monaten empfohlen war, wird ab sofort ein verkürzter Abstand von mindestens 3 Monaten empfohlen.
Zusätzlich sollen Personen ab 18 Jahren, die nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bereits eine Impfstoffdosis erhalten haben, zur Aufrechterhaltung des Schutzes eine Auffrischimpfung im Abstand von mindestens 3 Monaten zur vorangegangenen Impfstoffdosis erhalten.
Die STIKO betont, dass die für die Auffrischimpfungen empfohlenen mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) hinsichtlich ihrer Wirksamkeit völlig gleichwertig sind.
Das Impfzentrum für Stadt und Landkreis setzt die neue STIKO-Empfehlung ab sofort um und bietet bei allen Impfstellen Auffrischimpfungen für Volljährige nach bereits drei Monaten an. Das gilt auch für diejenigen, die nach einer Grundimmunisierung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson bereits eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten haben. Diese zweite Impfung zählt nach Mitteilung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege nicht als Auffrischung, sondern dient der Vervollständigung des Grundimpfschutzes. Daher ist auch für diese Personengruppe eine Auffrischung erforderlich, um von der Vorlagepflicht eines Testnachweises im Rahmen der 2G plus-Regelung befreit zu sein.
Sonderöffnungszeiten des Impfzentrums über die Feiertage
Um die Impfkampagne weiter voranzubringen und auf eine mögliche Nachfrage durch die verkürzten Abstände der Booster-Impfung zu reagieren, haben Stadt und Landratsamt Schweinfurt entschieden, im Impfzentrum am Volksfestplatz auch während der kommenden Feiertage ein Impfangebot zu machen.
Mit vorheriger Terminvereinbarung sind Impfungen zu folgenden Zeiten möglich: 24. Dezember 2021 von 11 bis 16 Uhr
25. Dezember, 26. Dezember, 31. Dezember 2021 von 11 bis 19
01. Januar und 06. Januar 2022 von bis 11 bis 19 Uhr
Stadt und Landratsamt Schweinfurt sind der Firma 21Dx GmbH, die das Impfzentrum betreibt, sehr dankbar, dass dieses Angebot, welches über die vertraglichen Verpflichtungen hinausgeht, sehr kurzfristig ermöglicht werden konnte. Allen, die an diesen Tagen ihre verdiente Freizeit im Interesse des Impffortschritts und damit zum Wohle der Allgemeinheit opfern, gebühren Dank und Anerkennung.
Jüngere Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin darum gebeten, ihre älteren Mitbürger/innen (Eltern, Großeltern, etc.) bei der Online-Terminvereinbarung und beim Ausfüllen der notwendigen Dokumente zu unterstützen, um eine Überlastung der Hotline 0800 / 8772834 zu vermeiden. Auch über diese ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr eine Terminbuchung möglich.