Mit Beginn des Jahres 2022 können sich Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit rund um die Uhr mit ihrem Personalausweis und einer Online-Identifikation arbeitslos melden
Der neue eService der Bundesagentur für Arbeit zur Online -Arbeitslosmeldung macht ein persönliches Erscheinen nicht mehr zwingend erforderlich. In einem On-line-Vorgang ist es nun möglich, sich arbeitssuchend zu melden, den Antrag auf Ar-beitslosengeld zu stellen und einen Beratungstermin zu vereinbaren. Weitere Infor-mationen dazu stehen im Internet unter: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden oder unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/schweinfurt/startseite.
Wie bei der persönlichen Arbeitslosmeldung ist auch bei der Online -Arbeitslosmeldung ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei mithilfe des Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion bzw. eines anderen elektronischen Identifikationsnachweises (elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte, Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion).
Als Alternative zur Online-Meldung bleibt die persönliche Arbeitslosmeldung auch weiterhin bestehen.
Quelle: Agentur für Arbeit Schweinfurt