Die 2. Änderung des Bebauungsplans „Sondergebiet Kurgebiet“ (Fürstenhof) ist aufgehoben
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 22. September 2021 die Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplans “Sondergebiet Kurgebiet”, Gemarkung Bad Kissingen, ‘Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das Hotel Fürstenhof‘, als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wurde mit dieser Aufhebung beschlossen, dass im Areal um den Fürstenhof die Festsetzungen des Bebauungsplans “Sondergebiet Kurgebiet”, Stand 4. Änderung, gelten.
Das Bauleitplanverfahren zur Aufhebung der 2. Änderung des Bebauungsplans “Sondergebiet Kurgebiet” erfolgte im Regelverfahren auf Grundlage des Baugesetzbuchs. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde auch eine Umweltprüfung durchgeführt.
Der Satzungsbeschluss des Stadtrats wird am 10. Dezember 2021 im Amtsblatt des Landkreis Bad Kissingen öffentlich bekannt gemacht und damit tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der Änderungsbereich umfasst folgenden Geltungsbereich:
die Grundstücke mit den Flurnummern 3317, 3317/2, 3317/3, 3317/4, 3321, 3323, 3323/1, 3324, 3324/1, 3330, 3432/2, 3432/4, 3550/11, 3558 (Teilfläche) und 3817 (Teilfläche) zwischen Boxbergerstraße, Marbachweg und Bismarckstraße.
Einsichtnahme für alle Bürgerinnen und Bürger möglich
Der Bebauungsplan mit Begründung liegt ab sofort während der üblichen Dienststunden im Feserhaus, Rathausplatz 4, Bad Kissingen, im Erdgeschoss zur Einsichtnahme aus. Auf Verlangen wird über den Inhalt gerne Auskunft gegeben.
Die Stadt Bad Kissingen empfiehlt für die persönliche Einsichtnahme die Vereinbarung eines Termins unter T 0971 807-3201.
Aufgrund der anhaltenden Pandemie wird explizit auf die öffentliche Bereitstellung aller Unterlagen des Bebauungsplans „Kurgebiet, Aufhebung der 2. Änderung (Fürstenhof)“ mit der dazugehörigen Begründung auf www.badkissingen.de/bebauungsplan hingewiesen.

Quelle: Stadt Bad Kissingen

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