GMK-Vorsitzender Holetschek- Zudem Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten – Zwei Mal wöchentliche Selbsttests für Immunisierte reichen völlig aus
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat den Bund geschlossen aufgefordert, klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ohne Überwachung ausreichend ist. Zudem werden die nicht umsetzbaren Dokumentations- und Berichtspflichten ausgesetzt. Darauf haben sich die GMK-Mitglieder einstimmig in einer Videokonferenz geeinigt.
Der GMK-Vorsitzende und bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek sagte am Donnerstag in Berlin nach der Sitzung der Gesundheitsministerkonferenz: „Tägliche Tests gerade für Geimpfte und Genesene belasten das Personal in höchstem Maße und sind völlig unzumutbar. Und das in einer Situation, wo wir die Menschen, die täglich unser Gesundheitssystem am Laufen halten, eigentlich entlasten müssen! Wir sind der Auffassung, dass zwei Selbsttests für Geimpfte und Genesene in der Woche die Balance finden zwischen Gesundheitsschutz und Zumutbarkeit für das Personal, besonders in der derzeitigen Belastungssituation. Der Bund muss dieses nicht praxistaugliche Gesetz umgehend korrigieren und prüfen, inwieweit und wo Testpflichten überhaupt nötig und umsetzbar sind. Gerade in Arztpraxen gibt es einen hohen Anteil geimpfter Beschäftigter und ausgefeilte professionelle Hygienekonzepte – daher sind die zusätzlichen Anforderungen aus dem neuen IfSG der Ampel-Koalition völlig überzogen!“
Holetschek ergänzte: „Tägliche Tests für Immunisierte belasten auch die Testkapazitäten. In vielen Ländern mit hohen Infektionszahlen sind die Laborkapazitäten überdies schon ausgeschöpft. Was noch erschwerend hinzu kommt: Die Testverordnung des Bundes begrenzt die Anzahl der abzurechnenden Schnelltests in § 6 Absatz 4 TestV. Hier muss sichergestellt sein, dass eine Refinanzierung der Tests über die Begrenzungen hinaus sichergestellt ist. Daher fordert die GMK die Bundesregierung auf, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist. Das gilt auch für die Materialkosten, die gerade wieder in die Höhe schießen.“
Holetschek fügte hinzu: „Klar ist: Wir setzen damit nicht gänzlich die Testpflichten aus! Wir müssen Infektionseinträge zum Beispiel in Einrichtungen der Altenpflege verhindern. Schließlich gilt nun 3G am Arbeitsplatz, vor allem die Ungeimpften müssen sich testen lassen – und gerade, wenn sie mit vulnerablen Gruppen arbeiten, ist ein Test das Mindeste. Aber dass Immunisierte, teils schon geboostert, sich jeden Tag testen lassen müssen, belastet die Einrichtungen über die Maßen, vor allem in einer Situation, bei der alle Kräfte am Patienten oder Betreuten gebraucht werden. Und klar ist: Auch Tests sind nicht unbegrenzt verfügbar. Der Gesetzgeber hat das sicher so nicht bedacht und muss hier dringend nachsteuern. Klar ist: Alles läuft am Limit – unsinnige Regelungen müssen sofort aufgehoben werden! Wir müssen jetzt alle zusammenhalten und nicht den Knüppel der Bürokratie, was Test- oder Dokumentationspflichten angeht, dem Gesundheitssystem zwischen die Beine werfen!“
Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich außerdem einig, den Vollzug der umfangreichen Dokumentations- und Berichtspflichten des §28b Absatz 3 IfSG auch auszusetzen. Der Minister ergänzte: „Bayern hat bereits gestern ein Moratorium erlassen, da weder Zweck noch Übermittlung ausreichend geklärt sind und diese Datensammelei zu weiteren unzumutbaren Belastungen der Einrichtungen des Gesundheitswesens führen würde.“
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege