Das neue bundesweite Infektionsschutzgesetz sieht eine verbindliche 3G-Regel im ÖPNV vor. Damit ist auch die Nutzung der Schweinfurter Stadtbusse ab Mittwoch, den 24.11.2021, ausschließlich für Personen möglich, die nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet (offizieller Test nicht älter als 24 Stunden; keine Selbsttests) sind. Ebenfalls obligatorisch ist angesichts der auf Rot stehenden Krankenhausampel das Tragen einer FFP2-Maske.
Fahrgäste werden gebeten, ihren Nachweis beim Einstieg zusammen mit ihrer Fahrkarte bereitzuhalten. Das Fahrpersonal führt stichprobenartig Kontrollen durch, sofern es das Fahrgastaufkommen sowie die Verkehrslage zulassen. Zusätzlich erfolgen mobile Kontrollen in den Bussen.
Von der Nachweispflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, da diese bereits engmaschig in den Schulen kontrolliert werden.
Wird ein Fahrgast ohne gültigen 3G-Nachweis angetroffen, so hat dieser unverzüglich den Bus zu verlassen. Bereits entrichtete Fahrgelder werden nicht erstattet. Ebenso besteht aufgrund der 3G-Regel kein Sonderkündigungsrecht für Abo-Karten-Nutzer.
Alle Kunden werden gebeten, mögliche Verzögerungen im Betriebsablauf aufgrund des Mehraufwandes durch die Auflagen des Infektionsschutzgesetzes zu entschuldigen. Ebenso werden Fahrgäste ersucht, von Diskussionen mit dem Personal abzusehen, da diese keinen Spielraum in der Auslegung der gesetzlichen Anforderungen haben.
Die Stadtwerke Schweinfurt GmbH bittet ihre Fahrgäste um Mitwirkung bei der Umsetzung der behördlichen Vorgaben, indem sie die entsprechenden Nachweise mitführen und auf Verlangen vorzeigen.

Quelle: Stadtwerke Schweinfurt GmbH

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