Freitestung von engen Kontaktpersonen und Hausstandsmitgliedern erst nach 10 Tagen möglich
Aufgrund des rasant steigenden Infektionsgeschehens im Landkreis Haßberge hat das Landratsamt am Freitag eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich auf die Quarantänezeiten von engen Kontaktpersonen auswirkt. Damit wird engen Kontaktpersonen und Hausstandsmitgliedern eines bestätigten Covid-19-Falles, die sich in Quarantäne befinden, erst nach 10 Tagen (vorher 7 Tage) die Möglichkeit eröffnet, durch eine Testung mittels PCR-Test oder Antigen-Schnelltest die Quarantäne zu beenden. Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung ab dem 13. November in Kraft. Die Ausnahmebestimmungen für geimpfte und genesene Personen bleiben hiervon unberührt. Der verfügende Teil der Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden: https://www.hassberge.de/fileadmin/user_upload/Amtsblatt/AB_46_vom_12.11._-_S._150-151.pdf

Quelle: Landratsamt Haßberge

 

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