Es gibt Probleme mit den Grundstückverkäufen im Schweinfurter Maintal. Die Stadt fordert 132.000 Euro von einer Firma ein. Die soll diese Summe nachzahlen. Wir haben uns mit der Rechtsanwältin Sabrina Hundegger von der Kanzlei Steinbock & Partner dazu unterhalten. Die Kanzlei ist Außenstehend und hat es nur aus Presseberichten eingeschätzt. Frau Hundegger wie kann es dazu kommen, dass man überhaupt gegen Artikel 75 der Gemeindeverordnung verstoßen kann?
Die Stadt hat also nicht den Marktpreis angegeben sondern einen anderen Preis und somit gegen den Artikel 75 verstoßen.
Ist es überhaupt rechtens jetzt Geld nachzuverlangen?
Der Vertrag muss also jetzt neu aufgesetzt werden?
Was raten Sie betroffenen?
Wer kann haftbar gemacht werden?
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