Tarifabschluss im bayerischen Einzel- und Versandhandel
 Am heutigen Freitag (22.10.2021) konnte nach über 1.500 Streikaktionen in über 120 Betrieben der entscheidende Durchbruch in dem seit Mai andauernden Tarifkonflikt erreicht werden. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Handelsverband Bayern einigten sich auf einen Tarifabschluss, mit dem die Mehrzahl der Beschäftigten rückwirkend ab September 2021 3,0 % und weitere 1,7 % ab dem 1. Mai 2022 erhalten. Die bis zum Schluss von den Arbeitgebern geforderte sogenannte Branchendifferenzierung, welche einen Teil der Beschäftigten in Betrieben und Unternehmen schlechter stellen sollte, wurde verhindert.
„Der Tarifabschluss ist der Erfolg unserer seit Mai kämpfenden Kolleginnen und Kollegen, die mutig und ausdauernd für Entgelterhöhungen gestreikt haben. Höhere Tarifeinkommen sind für die Beschäftigten immer auch ein Zeichen von Respekt und Wertschätzung für die geleistete Arbeit und ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Altersarmut“, erklärte Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer in Bayern.
Die Löhne und Gehälter für die Beschäftigten, die bis zur Gehaltsgruppe Verkäuferin im letzten Berufsjahr (2.708 Euro in Vollzeit) eingruppiert sind, steigen rückwirkend zum 1. September 2021 um 3 Prozent. Für alle Beschäftigten in höheren Entgeltgruppen gibt es einen Festbetrag in Höhe von 81,24 Euro. Ab dem 1. Mai 2022 erhalten alle Beschäftigten des Einzelhandels weitere 1,7 Prozent Entgelterhöhung.
Die Ausbildungsvergütungen steigen jeweils zum 1. September in diesem und im darauffolgenden Jahr um 30 Euro. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
„Für unsere Kolleginnen und Kollegen ist von besonderer Bedeutung, dass die von den Arbeitgebern bis zum Schluss geforderte sogenannte Branchendifferenzierung verhindert werden konnte. Solidarisch im Streik und solidarisch im Abschluss war hier unser Motto. Die von den Arbeitgebern geforderte Schlechterstellung von großen Beschäftigtengruppen wurden erfolgreich abgewehrt“, so Thiermeyer weiter.
Die gemeinsame Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit der Tarifverträge, damit diese für alle Unternehmen der Branche gelten und somit Dumpingkonkurrenz und Vernichtungswettbewerb wirksam bekämpft würden, lehnten die Arbeitgeber ab.
„Die Allgemeinverbindlichkeit unserer Tarifverträge, um Wettbewerbsverzerrung durch Tarifflucht, prekären Gehältern und einem Wettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten entgegen zu wirken, bleibt für uns weiter wichtig – wir werden hier nicht nachlassen“ ergänzte Thiermeyer.

Quelle: ver.di Landesfachbereich Handel Bayern

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