Holzige Gartenabfälle: Sammelaktion gewährleistet kostenlose Entsorgung
Wie auch in den Vorjahren bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Haßberge auch im Herbst 2021 die bedarfsgerechte Entsorgung holziger Gartenabfälle für Privathaushalte an. Schnittgut kann so kostenfrei und wohnortnah in unbegrenzter Menge abgegeben werden.
Die Sammelaktionen finden am 23.10 und am 06.11. von 08:00 bis 13:00 Uhr an folgenden Standorten statt:
Gemeinde
Standort
Aidhausen
Grünschnittannahmestelle der Gemeinde (nur aus dem Gemeindegebiet von 10:00 bis 12:00 Uhr)
Burgpreppach
Grüngutannahmestelle zwischen Fitzendorf und Burgpreppach
Ebern
Ruppach, landwirtschaftlicher Betrieb Harald Krell, Lindenhof
Ebelsbach
Ebelsbach, Bahnhofstraße 16
Hofheim i. UFr.
Ostheim, zum Streifberg, ehem. Erdaushubdeponie
Kirchlauter
Pettstadter Grund 1
Königsberg
Königsberg, Wertstoffhof Hellinger Straße 8
Maroldsweisach
Allertshausen, Ermershäuser Weg, Betrieb Gerhard Schmidt
Wonfurt
Kreisabfallzentrum, Wertstoffhof
Oberaurach
Unterschleichach, Scheidbergstraße, Parkplatz an der Radsporthalle
Pfarrweisach
Junkersdorf, landwirtschaftlicher Betrieb Gerd Müller, Hauptstraße 25
Rauhenebrach
Untersteinbach, neben dem Wertstoffhof
Sand a. Main
Grünschnittsammelstelle neben Wertstoffhof „obere Länge“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 13:00 bis 15:00 Uhr)
Stettfeld
Annahmestelle Betonstraße
Theres
Parkplatz der Maintalhalle in Untertheres, Am Sportzentrum
Untermerzbach
Kompostplatz Untermerzbach
Zeil a. Main
Grünschnittannahmestelle „am Lichtlein“ (nur aus dem Gemeindegebiet von 10:00 bis 14:00 Uhr)
Die Gemeinden Aidhausen und Sand am Main sowie die Stadt Zeil am Main weisen, neben den abweichenden Annahmezeiten, deutlich darauf hin, dass die angelieferte Ware auch tatsächlich aus dem Gemeindegebiet stammen muss.
Die Annahmezeiten müssen dringend eingehalten werden, da vorher die Plätze nicht für eine Annahme zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Sammelaktion gibt es weitere Vorgaben: Die Herkunft der holzigen Gartenabfälle beschränkt sich auf Gärten von Privathaushalten. Gewerbekunden und landwirtschaftliche Betriebe können nicht bedient werden. Und es darf weder Rasenschnitt noch mit Erde durchsetztes Wurzelwerk oder Wurzelstöcke angeliefert werden.
Im Rahmen der Sammelaktion ist ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu weiteren Personen einzuhalten und der Abladevorgang so zügig wie möglich abzuwickeln. Die Anweisungen des Personals sind zu befolgen.
Als alternative Entsorgungsmöglichkeit kann die Kompostierung der Ast- und Zweigabschnitte im eigenen Hausgarten durchgeführt werden. In diesem Falle erhält der Boden alle Nährstoffe, die der Baum dem Boden entzogen hat, auf natürliche Art und Weise wieder zurück und es entsteht Lebensraum für viele Nützlinge im Garten.
Schneller verläuft dieser Verrottungsprozess, wenn man die Ware zusätzlich häckselt. So reduziert sich das Volumen auf einen Bruchteil, Lagerung und Handhabung werden vereinfacht. So oder so, die Nährstoffe bleiben vor Ort und der Naturkreislauf geschlossen.
Eine Ablagerung der Gartenabfälle an Wald- oder Wegesrändern ist in diesem Zusammenhang – wenn auch gut gemeint – jedoch nicht zulässig.

Quelle: Landratsamt Haßberge

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