Ab 11. Oktober gelten neue Regelungen zu den kostenlosen Corona-Tests. Im Testzentrum am Kreisabfallzentrum in Wonfurt (separate Zufahrt an der Staatsstraße 2275) werden für bestimmte Personengruppen von Montag bis Freitag weiterhin kostenlose PCR-Tests und Antigenschnelltests angeboten. Dazu gehören:
• Personen mit einem positiven Antigentest/positiven Poolingtest (PCR/Antigen-Schnelltest)
• Kontaktpersonen (PCR/Antigen-Schnelltest)
• Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Antigen-Schnelltest)
• Personen die nicht gegen Covid geimpft werden können aufgrund medizinische Indikatoren (z.B. Impfunfähigkeit lt. ärztlichem Attest, Schwangerschaft, Stillende) (Antigen-Schnelltest)
• Beschäftigte von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie ambulanten Pflegediensten (PCR/Antigen-Schnelltest)
• Besuchspersonen von stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung (Antigen-Schnelltest).
Kostenpflichtige Tests werden in Wonfurt nicht angeboten.
Um wie bisher einen geordneten Betrieb der Teststation gewährleisten und lange Wartezeiten vermeiden zu können, ist eine vorherige Anmeldung online über das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises Haßberge notwendig: https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Den Namen bitte im Kontaktformular immer genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht. Der Termin wird den Betroffenen dann per E-Mail mitgeteilt. Wer keine digitale Möglichkeit hat, kann auch telefonisch unter der Rufnummer 09521/27-720 einen Termin vereinbaren.
Wichtiger Hinweis: Wer seinen vereinbarten Termin im Testzentrum Wonfurt nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, den Termin zu stornieren, am besten per E-Mail: testzentrum@hassberge.de oder telefonisch 09521/27-720.
Für folgende Testungen werden bereits bei der Anmeldung Nachweise sowie eine Begründung im „Bemerkungsfeld“ benötigt. Die Anlagen müssen unter „Anlage hochladen“ hinzugefügt werden:
• positiver Antigentest / positiver Pooling Test
• Schwangere (Mutterpass)
• Personen bei denen laut ärztlichem Zeugnis keine Covid Impfung möglich ist (Attest)
• Kontaktpersonen (Quarantänebescheinigung)
• Anspruch auf Testung für Kinder: Ausweis/Kinderpass
• Berechtigungsschein der jeweiligen Pflege- oder Behinderteneinrichtung
Des Weiteren ist zur Testung mitzubringen:
1) Versichertenkarte der Krankenkasse
2) Personalausweis
3) Mund-Nasen-Schutz
4) die übermittelte Terminbestätigung (ausgedruckt oder digital)
Die Mitteilung des Testergebnisses erfolgt digital per Email und über die Corona-App direkt über das Labor. Wer keine digitale Möglichkeit hat, erhält das Testergebnis per Post. Weil dies aber wesentlich länger dauert, empfiehlt das Gesundheitsamt allen Bürgerinnen und Bürgern, sich die Corona-Warnapp aufs Handy herunter zu laden. Die Befundmitteilung über die App erfolgt innerhalb von spätestens 48 Stunden; per Brief kann dies bis zu fünf Tage dauern. Positive Ergebnisse werden den Betroffenen IN JEDEM FALL (auch) über das Gesundheitsamt mitgeteilt, denn damit verbunden sind die Informationen für die dann zwingend erforderliche Quarantäne. Allerdings kann es zwischenzeitlich sein, dass auch das Labor oder der Hausarzt positive Ergebnisse an die Betroffenen übermitteln.
Patienten mit Symptomen und Krankheitsgefühl wenden sich bitte zwingend telefonisch an ihre Hausarztpraxis. Dort wird das weitere Vorgehen dann besprochen.
Schnelltestzentren des BRK-Kreisverbandes
Die Schnelltestzentren des BRK-Kreisverbandes bieten auch weiterhin kostenlose Antigen-Schnelltests an. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des Nachweises der zur Testung berechtigt (siehe oben). Zudem führt das BRK auch kostenpflichtige Antigen-Schnelltestes durch. Wichtig: Testungen sind ab 11. Oktober nur noch mit einer Onlineregistrierung auf dem Portal https://meintest.brk.de möglich. Testwillige erhalten dann einen persönlichen QR-Code für ihr Smartphone, an das das Testergebnis später übermittelt wird. So entfallen die Wartezeiten von Ort.
Für alle Tests müssen sich die Bürger zudem mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu ihrer Person identifizieren können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ggf. ohne Begleitung ihrer Eltern einen Schnelltest durchführen lassen wollen, müssen vor dem Test eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Kinder und Jugendliche müssen sich grundsätzlich ebenso durch die Vorlage eines Lichtbildausweises zu ihrer Person ausweisen können.
Das BRK hat die Öffnungszeiten der Teststationen angepasst. Das Testzentrum in Maroldsweisach ist ab 11. Oktober geschlossen. Künftig gelten in den BRK-Schnelltestzentren folgende Öffnungszeiten:
Haßfurt, Rotkreuzhaus (Industriestraße 16)
Montag bis Donnerstag 15 bis 18 Uhr,
Freitag: 9 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr,
Samstag: 9 bis 12 und 14 bis 17 Uhr, Sonntag: 10 bis 14 Uhr.
Ebern, Rotkreuzhaus im Gewerbepark „Alte Kaserne (Im Frauengrund 12):
Mittwoch und Freitag 15 bis 18 Uhr,
Sonntag: 10 bis 14 Uhr
Hofheim, Haus des Gastes:
Mittwoch, Freitag und Sonntag 15 bis 18 Uhr
Eltmann, Sportheim (Bamberger Straße 21):
Dienstag, Donnerstag und Sonntag 15 bis 18 Uhr
Kommunale Schnellteststationen
Ebern: Jesserndorf Haus der Dorfgemeinschaft: Donnerstag 18.00 bis 20.00 Uhr
Wonfurt: ehemaliger Verkaufsraum der Autoverwertung Schuck, Altachweg 8:
Dienstag, Donnerstag, Sonntag 17.00 bis 19.00 Uhr.
Apotheken, Arztpraxen und Sonstige die Antigen-Schnelltests anbieten
Fuchs Apotheke Knetzgau, Telefon 09527/950160
Ratsapotheke Zeil, Telefon 09524/266
Die Liste der Apotheken, die im Landkreis Haßberge Antigen-Schnelltest anbieten ist einzusehen auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklaerung_selbsttest
Gemeinschaftspraxis Stieglitz/Katzenberger Burgpreppach: Montag bis Freitag von 7.30 bis 13.00 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag von 15.30 bis 18.00 Uhr. Um Anmeldung wird gebeten unter Telefon 09534/648.
Teststation am Obi, Haßfurt; Betreiber: Heldsche Apotheken:
Freitag 10.00 bis 17.00 Uhr, Samstag 10.00 bis 17.00.
Wichtiger Hinweis: Im Zuge der Neufassung der Testverordnung, mit der die kostenlosen Bürgertestungen abgeschafft werden, hat das Bundesgesundheitsministerium darüber informiert, dass künftig bei einer Testung vor Ort unter Aufsicht (zum Beispiel Selbsttest beim Friseur), kein generell 24-Stunden gültiges Testzertifikat mehr ausgestellt werden darf, das auch für andere Bereiche, wie etwa Gastronomie, verwendet werden kann. Ab 11. Oktober gilt der Testnachweis nur noch an dem Ort, an dem die Testung vorgenommen wurde.
Quelle: Landratsamt Haßberge