Schweinfurt erleben e.V. / Freistaat Bayern, LRA Schweinfurt
In einem offenen Brief am 10. Juni 2021 richtet sich Werner Christoffel, der Vorsitzende von Schweinfurt erleben e.V., an Florian Töpper. Unter anderem steht hierbei auch eine mögliche Strafanzeige im Raum. Jetzt geht der Streit in die nächste Runde. Werner Christoffel hat sich jetzt über seinen Rechtsanwalt Jürgen Scholl erneut an Landrat Florian Töpper gewendet.
Hier das Schreiben vom Rechtsanwalt:
Sehr geehrter Herr Landrat Töpper,
ich bedanke mich zunächst für Ihr Schreiben vom 23.06.2021. Ich habe dies mit meiner Mandantschaft besprochen.
Auch wenn momentan die Inzidenzzahlen gottlob deutschlandweit und auch hier in der Region sehr niedrig sind, darf dies aber natürlich kein Signal sein, die Coronapandemie aus den Augen zu verlieren. Wir sind der Ansicht, dass gerade diese momentane Entspannung unbedingt dazu benutzt werden muss, dass die Behörden vor allen Dingen das Gesundheitsamt Schweinfurt die offensichtlichen Fehler und Versäumnisse der Vergangenheit abstellt und für eine mögliche weitere Verschärfung der Lage beispielsweise durch die der Deltavariante, sofortige Vorkehrungen trifft.
Aus Ihrem Schreiben ist ja ersichtlich, dass es insbesondere erhebliche Softwareprobleme gab. Weiterhin gibt es wohl auch massive Koordinations- und Abstimmungsprobleme mit dem bayerischen Gesundheitsministerium. Sie werden dafür Verständnis haben, dass derartige Probleme von allen beteiligten Behörden gelöst werden müssen. Aus Ihrem Schreiben ist insgesamt leider nicht zu entnehmen wie konkret man für die Zukunft die Probleme gedenkt abzustellen. Es ist nochmals darauf hinzuweisen, dass bei Infektionen die Gefahr besteht, dass durch Ansteckung anderer Personen diese in ihrer Gesundheit erheblich geschädigt werden oder sogar sterben könnten. Offengesagt ist es so, dass meine Mandantin noch nicht wahrnimmt, dass den Missständen in den letzten Monaten im Staatlichen Gesundheitsamt in ausreichender Weise genüge getan und hiergegen Maßnahmen ergriffen werden.
Bekanntlich wurde auch in der Main-Post mehrfach in äußerst objektiver Weise über die Missstände im Schweinfurter Staatlichen Gesundheitsamt berichtet. Weiterhin hat meine Mandantin Sie in einem offenen Brief aufgefordert, tätig zu werden. Meine Mandantin hat auch in der Befragung bzw. Stellungnahme des kommissarischen Leiters des Gesundheitsamtes im Stadtrat die Probleme bzw. Missstände noch einmal bestätigt erhalten.
Die Schweinfurter Inzidenz liegt im Übrigen seit Wochen entgegen einem bundesweiten Entwicklungstrends in Deutschland immer noch mit an der Spitze.
Ursächlich dafür ist nach dem Kenntnisstand meiner Mandantin vor allen Dingen, dass positiv getestete Personen nicht bzw. viel zu spät informiert werden! Weiterhin geht es um die unzulängliche bzw. fehlende Verfolgung von Kontaktpersonen.
Dabei handelt es sich nicht um bloße Mutmaßungen, sondern meiner Mandantin sind eine Vielzahl nachgewiesener Fälle bekannt bzw. auch der Presse. Allein der Bericht in der Main-Post vom 16.06.2021 zeigt die massiven Unzulänglichkeiten eindrucksvoll auf. Bei 109 Infizierten in Stadt und Landkreis soll es nur 104 Kontaktpersonen geben. Dies ist in keiner Weise nachvollziehbar und völlig unrealistisch.
Ihre Begründung, wonach bei einer kreisfreien Stadt mit der Größenordnung von Schweinfurt mit ca. 54100 Einwohner jeder Infizierte ca. zwei Inzidenzen auslösen würde und deshalb Schweinfurt an der Spitze der Inzidenzzahlen stünde, ist schon deshalb nicht zutreffend, weil es in Bayern mindestens neun kreisfreie Städte in ähnlicher Größenordnung wie Schweinfurt gibt. Diese liegen aber alle in der Nähe des Deutschlanddurchschnitts der Inzidenzen oder sogar darunter.
Meine Partei schätzt durchaus ihre bisher als Landrat geleistete Arbeit, hat aber weiterhin keinerlei Verständnis für Ihre Untätigkeit in diesem Fall, mit der sie aus Sicht meiner Mandantin Leben und Gesundheit von Menschen gefährden. Darüber hinaus wird großer wirtschaftlicher Schaden angerichtet bzw. fortgesetzt.
Viele Beispiele sogar in unmittelbaren Nachbarlandkreisen zeigen, dass trotz möglicher Softwareprobleme eine effektive Kontaktverfolgung mit einer funktionierenden Organisation durchaus möglich ist.
Sie wollen der Arbeit des staatlichen Gesundheitsamtes eine Note 2+ als Benotung geben. Für das mit Abstand schlechteste Gesundheitsamt der Bundesrepublik vergibt meine Partei aufgrund der oben genannten Aspekte lediglich eine 5 bis 6.
Nachdem Sie trotz aller Kenntnis der Problematiken und Hinweisen aus der Presse und Bevölkerung sowie mehrfacher Aufforderung durch meine Mandantin keinerlei Einsicht zeigen die Organisation zu verändern bzw. zu verbessern, sieht sich meine Partei auch gezwungen die Angelegenheit weiter rechtlich zu verfolgen. Ihre letztendlich pauschale Antwort lässt nichts anderes zu.
Meine Mandantin gibt Ihnen daher letztmals die Gelegenheit, konkret darzustellen, welche Maßnahmen vor allen Dingen in organisatorischer Hinsicht durch Sie als Landrat ergriffen wurden und ergriffen werden, um die fraglos bestehenden Missstände unverzüglich abzustellen und insbesondere für eine erneute Verschärfung der Pandemielage gewappnet zu sein. Festzuhalten ist, dass aus Ihrem oben genannten Schreiben jedenfalls keine konkreten Maßnahmen und Schritte ersichtlich sind, die sie ergriffen haben bzw. eingeleitet haben, um die Unzulänglichkeiten und Versäumnisse im Staatlichen Gesundheitsamt unverzüglich abzustellen, um Menschenleben bzw. Gesundheit von Menschen zu schützen.
Meine Mandantin bittet insbesondere um Darstellung welche Maßnahmen konkret
– organisatorisch
– technisch/EDV technisch
– personell
getroffen wurden und ob diese schon einen Effekt hatten.
Für Stellungnahme habe ich mir hier den 13.07.2021 vorgemerkt.
Meine Mandantin sieht durch das nicht ausreichende Vorgehen der Amtsleitung des Gesundheitsamtes bzw. von Ihnen als Landrat immer noch eine unnötige Gefährdung von Gesundheit und Leben von Menschen. Abhängig von Ihrer Antwort werden wir hiernach über die weiteren rechtlichen Schritte entscheiden.
Im Übrigen werden wir auch dieses öffentliche Schreiben zur Kenntnisnahme an das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit sowie des Bayerischen Staatsministerium des Innern und an die Rechtsaufsichtsbehörde Regierung von Unterfranken übermitteln.
Für mögliche Rückfragen steht der Unterzeichner gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Scholl Rechtsanwalt