Das AzubiShuttle-Projekt startet in die nächste Runde. Anmeldungen für Mitfahrten im neuen Lehrjahr ab 1. September können noch bis Ende Juli eingereicht werden. Foto: © Julia Weber, Landkreis Rhön-Grabfeld

Anmeldephase bis 31. Juli 2021

Seit fast einem Jahr sind die AzubiShuttles im Landkreis Rhön-Grabfeld unterwegs und befördern Auszubildende zu ihren Betrieben, sofern diese nicht mit dem bestehenden ÖPNV erreicht werden können. Im letzten Jahr waren mit den vier eigens dafür vom Landkreis geleasten Kleinbussen rund 25 Azubis unterwegs. Unterstützt wird das AzubiShuttle für die Dauer der zweijährigen Projektphase vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit rund 170.000 €. Im Rahmen des Programms „LandMobil – unterwegs in ländlichen Räumen“ fördert das BMEL beispielhafte Projekte, die die Mobilität von Menschen in ländlichen Räumen verbessern und damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge leisten.
„Es ist schön zu sehen, dass das AzubiShuttle so gut angenommen wurde und wir nun in die nächste Runde starten. Mit den AzubiShuttles können wir verhindern, dass Auszubildende in unserer Region eine Ausbildung aufgrund fehlender Beförderungsmöglichkeiten absagen müssen und stärken so die heimischen Betriebe bei ihrer Nachwuchsakquise“, so Landrat Thomas Habermann.
Durchgeführt werden die Fahrten der AzubiShuttles vom Kommunalunternehmen des Landkreises. Die Kosten liegen – wie auch im vergangenen Jahr – bei monatlich 44 € für die einfache Fahrt und bei 66 €, wenn auch eine Rückfahrt mit dem AzubiShuttle gewünscht wird. Der Bewerbungszeitraum für das neue Lehrjahr läuft noch bis zum 31.07.2021. Interessierte können sich per Email an azubishuttle@rhoen-grabfeld.de an das Landratsamt wenden und erhalten dann das offizielle Anmeldeformular zugeschickt. Die Touren werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist zusammengestellt und die interessierten Auszubildenden im Anschluss informiert. Sollten während des kommenden Lehrjahres Plätze im AzubiShuttle frei werden, besteht zudem auch die Möglichkeit des Nachrückens.

Quelle: Landkreis Rhön-Grabfeld

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