Veterinäramt: Restriktionszonen zur Blauzungenkrankheit (BT) werden aufgehoben
EU erkennt ganz Bayern als BT-seuchenfreie Zone an
Landkreis Schweinfurt. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/1008 hat die Europäische Kommission ganz Bayern als Zone mit dem Status „seuchenfrei“ in Bezug auf Infektionen mit dem BT-Virus veröffentlicht. Damit können die seit mehr als zwei Jahren bestehenden BT-Restriktionszonen zum Freitag, 25. Juni 2021, aufgehoben werden. Auf die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts Schweinfurt vom 23. Juni 2021 wird verwiesen. Diese kann über den folgenden Link eingesehen werden.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, an der in der Regel Schafe und auch Rinder ernsthaft erkranken. Für den Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Während des aktuellen BT-Geschehens ist in Bayern bislang kein Fall der Blauzungenkrankheit nachgewiesen worden.
Für die Halter von empfänglichen Tieren, wie insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, entfallen die seither als Voraussetzung für die Abgabe dieser Tiere an andere Betriebe oder zum Schlachten gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen, Impfungen und Tierhaltererklärungen.
Die Einrichtung einer BT-Restriktionszone in Bayern, die auch das gesamte Gebiet des Landkreises Schweinfurt sowie der Stadt Schweinfurt umfasst hatte, basierte auf einem BT-Ausbruch in Baden-Württemberg aus dem Januar 2019. Sie wurde infolge weiterer Fälle im Januar und Februar 2019 in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sukzessive vergrößert. Die Einrichtung von BT-Restriktionszonen war europarechtlich vorgegeben und erfolgte in Abstimmung zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und allen Ländern.
Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um betroffene Betriebe eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. Die genaue Abgrenzung in Bayern erfolgte durch die Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch Allgemeinverfügungen, die jetzt aufgehoben werden können. Eine Aufhebung der BT-Restriktionszone war nach geltendem EU-Recht frühestens zwei Jahre nach dem letzten BT-Fall möglich. Die EU-Kommission musste der Aufhebung zustimmen. Diese Zustimmung erfolgte jetzt, nachdem die hierfür notwendigen Maßnahmen gegenüber der EU-Kommission vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz in die Wege geleitet wurden.

Quelle: Landratsamt Schweinfurt

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