Weiterer Rückgang des Seuchengeschehens ermöglicht vollständige Rücknahme der Schutzmaßnahmen
Landkreis Schweinfurt. Das Geflügelpestgeschehen ist in den vergangenen Wochen in ganz Deutschland nochmals deutlich zurückgegangen. Lediglich im norddeutschen Raum wurden noch einige wenige Neuausbrüche registriert. In Bayern wurde seit längerem kein Fall mehr festgestellt.
Nachdem bereits am 30. April 2021 die Aufstallungspflicht für Geflügel sowie das Verbot von Ausstellungen, Märkten, Schauen und ähnlichen Veranstaltungen aufgehoben wurde, können nun auch die letzten der mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Schweinfurt vom 15. Februar 2021 angeordneten Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung der Geflügelpest von Wildvögel in Hausgeflügelbestände zurückgenommen werden. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde durch das Landratsamt Schweinfurt erlassen und tritt am Freitag, 25. Juni 2021, in Kraft. Die Allgemeinverfügung kann über diesen Link eingesehen werden.
Ab Freitag, 25. Juni 2021, entfällt somit für Halter mit einem Bestand bis einschließlich 100 Stück Geflügel die Pflicht zur Führung von ergänzenden Aufzeichnungen über die Anzahl der pro Werktag verendeten Tiere. Für alle Halter von Geflügel mit einem Bestand bis 1.000 Stück Geflügel entfällt die Pflicht zur Beachtung der angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen, wie z.B. Trennung von Straßen- und Stallkleidung, Sicherung der Ein- und Ausgänge der Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen etc. Ebenso entfällt das allgemeine Fütterungsverbot für Wildvögel.
Die allgemeinen gesetzlichen Verpflichtungen für alle Geflügelhalter, unabhängig von der jeweiligen Seuchenlage, gelten allerdings unverändert weiter. Nähere Informationen hierzu sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zu finden. Die freiwillige Beachtung der dort genannten Biosicherheitsmaßnahmen wird vom Veterinäramt zum Schutz der Gesundheit des gehaltenen Geflügels ausdrücklich empfohlen.
Für weitere Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramts im Landratsamt Schweinfurt zur Verfügung, telefonisch unter der Nummer 09721/55-310, per E-Mail an vetamt@lrasw.de oder per Fax an die Nummer 09721/55-372.
Quelle: Landratsamt Schweinfurt